Schaffhauser Veto: Es braucht verbindliche Regeln für die Axpo

Die Schaffhauser Bevölkerung hat am Sonntag die Ablösung des NOK-Gründungsvertrages abgelehnt. Somit ist dieses Vorhaben ebenso gescheitert wie die Festsetzung eines zeitgemässen Aktionärsbindungsvertrages. Nun müssen sich die Eigentümerkantone überlegen, wie aus diesem Donnerschlag kein Scherbenhaufen übrigbleibt und der NOK-Gründungsvertrag trotzdem abgelöst werden kann.

Bei der jetzigen Vorlage gab es zwar in der Eigentümerstrategie und im kantonalen Gesetz in Schaffhausen Vorgaben – insbesondere gegen die Privatisierung der kritischen Infrastrukturen der Axpo. Nur sind diese Vorgaben für den Axpo-Verwaltungsrat rechtlich nicht bindend. Dies gilt auch für dieselben Vorgaben in der Zürcher Gesetzgebung. Der Schaffhauser Bevölkerung waren diese unverbindlichen Regelungen nicht genug und sie hat von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.

Soll die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags auch an einer Volksabstimmung bestehen können, müssen die Vorgaben für die Axpo-Beteiligung, welche der Schaffhauser und der Zürcher Kantonsrat in ihre jeweiligen Gesetze geschrieben haben, in den verbindlichen Teil des neuen Vertragswerks zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags übernommen werden. Denn nur damit ist sichergestellt, dass die kritischen Infrastrukturen der Axpo auch tatsächlich nicht privatisiert werden können.

Konkret muss insbesondere gewährleistet werden, dass wichtige Grosskraftwerke und Netze in der öffentlichen Hand verbleiben, mehr Investitionen in Schweizer Kraftwerke fliessen und die Auslandinvestitionen im Rahmen gehalten werden. Zudem muss die Mitsprache der Parlamente der jeweiligen Eignerkantone bei künftigen Entwicklungen bindend gesichert sein.

Dies sind zwingende Voraussetzungen, damit die Ablösung des NOK-Gründungsvertrag auch bei einer Volksabstimmung bestehen kann und die Schaffung einer modernen juristischen Vertragsgrundlage möglich wird.

Hintergrundinfo: Was ist der NOK-Gründungsvertrag und weshalb soll er abgelöst werden?

Die Nordostschweizer Kantone gründeten mittels einem Konkordat 1914 die Nordostschweizer Kraftwerke, welche die ausreichende Elektrizitätsversorgung dieser Kantone sicherstellen sollte. Auf diesem NOK-Gründungsvertrag basiert die heutige Axpo Holding. Gemäss NOK-Gründungsvertrag können nur Nordostschweizer Kantone an der Axpo Holding beteiligt sein und dieser nur einstimmig aufgehoben werden.

Teilweise ist dieser über 100-jährige Vertrag überholt und mit der Ablösung sollte erzielt werden, dass die Axpo auf eine zeitgemässe juristische Basis gestellt wird. Mit der bisher vorgeschlagenen und ungenügenden Neuerung wäre es möglich, nach acht Jahren Beteiligungen der Axpo-Holding auch an inländische oder ausländische Investoren zu verkaufen. Ausserdem würde der neue Vertrag kritische Infrastrukturen, wie Kraftwerke in der Schweiz oder die Stromnetze, nicht rechtsverbindlich schützen, sodass sie ebenfalls an Private veräussert werden könnten.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Tobias Langenegger

Tobias Langenegger

Kantonsrat & Co-Fraktionspräsident

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