Grundstückgewinnsteuer ist die gerechteste Steuer überhaupt
Über die Grundstückgewinnsteuer werden lediglich Gewinne auf der Boden- und Immobilienwertsteigerung des Grundeigentümers besteuert. Davon betroffen sind Gewinne ohne Leistung, getätigte Investitionen werden nicht besteuert; und sie wird nur erhoben wenn tatsächlich Liquidität fliesst. Sie wirkt deshalb gegen Spekulation und produziert niemals Härtefälle. Zudem hat die Sozialisierung der Bodenrendite in der Schweiz seit Jahrhunderten Tradition.
Grundstückgewinnsteuer ist systemisch richtig - und wichtig für die Gemeinden
Die Einnahmen der Grundstückgewinnsteuer werden auf Ebene der Gemeinden direkt in die Wert steigernde Infrastruktur reinvestiert. Sie decken damit einen (kleinen) Teil der Infrastrukturkosten der Erschliessung wie Strassen, Wasser, Abwasser, Strom, ÖV, und weitere Mehrwert schaffende Investitionen wie Parks und Schulen. Die Investitionskosten der Gemeinden, welche hauptsächlich über Steuergelder finanziert werden, tragen demgegenüber massgeblich zur Wertsteigerung der Immobilien bei. Deshalb bedeutet das Ansinnen einer Senkung der Grundstückgewinnsteuer einmal mehr: Die Verluste dem Staat – die Gewinne privat.
Eigentümer profitieren - MieterInnen gehen leer aus
Seit langem setzt sich der Mieterinnen- und Mieterverband für eine faire Kosten und Lastenverteilung zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen ein. In den letzten Jahren haben die Immobilienbesitzer stark profitiert. Die Renditen sind traumhaft, die Steuerschlupflöcher gross. Gleichzeitig haben die tiefen Zinsen zu einer deutlichen Entlastung des Wohneigentums geführt. Und entgegen den immer wiederkehrenden Behauptungen, dass auch die Mieterinnen und Mieter von Steuergeschenken für die Eigentümer profitieren, bestätigten bereits vollzogene Steuerentlastungen, dass Vermieter die Einsparungen nicht an die Mieterinnen und Mieter weitergeben.
Unfair ist vor allem die Propaganda des Hauseigentümerverbands
„Ein Stellenverlust kann einen Hausverkauf nach sich ziehen. Die Eigentümer dafür mit hohen Steuern zu bestrafen, ist unfair.“ So und mit den anderen sogenannt „aus dem Leben gegriffenen Geschichten“, wird für ein Ja für die Vorlage geworben. Tatsache ist: Bei Stellenverlust kann Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden und es fallen keine Steuern an. Ältere Menschen welche im Pflegefall ein Haus verkaufen, können einen Freibetrag von 300’000 Franken geltend machen. Und wenn eine Liegenschaft weiter vererbt wird, dann wird die Gewinnsteuer aufgeschoben und fällt erst bei einem späteren Verkauf an. Bei Hausverkäufen aufgrund einer Scheidung wird die Grundstückgewinnsteuer zwar fällig, aber nur für den Gewinn, der ohne Eigenleistung auf der Liegenschaft erzielt werden konnte. Diese Beispiele zeigen: Die Propaganda des JA-Komitees ist nicht fair, weil sie nicht wahr ist – sie ist irreführend und lenkt von den eigentlichen Profiteuren ab.
Pfusch der Initianten –Zwängerei im Kantonsrat
Neben den inhaltlichen Gründen gibt es auch noch einen institutionellen Grund für ein klares Nein. Die Volksinitiative des HEV verstiess so eindeutig gegen Bundes- und Kantonsrecht, dass der Kantonsrat sie in allen wesentlichen Teilen für ungültig erklären musste. Derselbe Kantonsrat war sich indes nicht zu schade, dieser schludrigen Volksinitiative noch einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Eine unerträgliche Zwängerei der Mehrheit. Damit wird eine zentrale Institution der direkten Demokratie, das Initiativrecht, letztlich untergraben und ausgehöhlt.
Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
Jacqueline Badran, Nationalrätin SP, 076 324 68 67
Julia Gerber Rüegg, Präsidentin GBKZ, Kantonsrätin SP, 079 635 64 60
Ralf Margreiter, Kantonsrat Grüne, 078 889 58 00
Felicitas Huggenberger, Geschäftsleiterin MV Kanton Zürich, 079 774 96 11
Peter Ritschard, Kantonsrat EVP, 079 769 67 89
Komitee NEIN zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer www.allebezahlen.ch