Keinesfalls dürfen das Eigentum des Kantons und die Finanzierung von Neubauten aus der Hand gegeben werden, wie dies der Regierungsrat für die Bauten der beiden Kantonsspitäler geplant hat. Hingegen begrüssen wir, dass grössere Institutionen wie die Universität mehr Eigenständigkeit für die strategische Immobilienplanung erhalten.
Die geplante zentrale Steuerung des Immobilienportfolios ist eine wichtige Massnahme, um mit dem Eigentum des Kantons sorgfältig und kostenbewusst umzugehen. Das bisherige Mischmodell, bei welchem die Bauten mit Ausnahme der Zentralverwaltung im Eigentum der einzelnen Direktionen waren, führt zu Doppelspurigkeiten und unklaren Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung einheitlicher Standards wird erschwert. Dieses Modell ist auch wesentlich für den Investitionsstau verantwortlich, der Jahr für Jahr grösser wird und inzwischen unverantwortliche Dimensionen angenommen hat.
Die SP beurteilt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reorganisation als unausgewogen. Keinesfalls dürfen Bauten im Eigentum des Kantons ausgelagert oder fremdfinanziert werden, wie das für die grossen Spitalbauten vorgesehen ist. Die SP lehnt deshalb das sogenannte «Baurechtsmodell» für das Universitätsspital Zürich klar ab. Ebenso dezidiert wendet sich die SP gegen die Absicht von Regierungrat Heiniger, das Kantonsspital Winterthur in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Hingegen fordert die SP, dass gewisse grössere Institutionen wie die Universität mehr Selbständigkeit in der strategischen Immobilienplanung erhalten, unter Einhaltung der kantonalen Baustandards. Die Liegenschaften verbleiben dabei im Eigentum des Kantons.