Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum in der Schweiz. Sie sorgen für Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus. Sie verhindern unwürdigen Sozialtourismus und sind ein zentrales Arbeitsinstrument in der Sozialpolitik.
Der engagierte und langjährigen Einsatz des SP-Sicherheitsdirektors Mario Fehr hat massgeblich zur Etablierung der SKOS-Richtlinien auf nationaler Ebene und damit zu einer funktionierenden Sozialhilfe als letztem Auffangnetz beigetragen.
Die SP begrüsst, dass der Regierungsrat in der Vorlage für die Revision des Sozialhilfegesetzes an den SKOS-Richtlinien festhält und in der Gesetzesvorlage explizit darauf verweist. Dies setzt ein wichtiges Zeichen gegen Angriffe auf die SKOS-Richtlinien, wie sie unter Federführung der SVP in anderen Kantonen vorkommen. Letztere sind Ausdruck der Abbauwut der Bürgerlichen auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft. Die SP wird solche Angriffe mit aller Vehemenz bekämpfen.
Zu den weiteren Punkten der Gesetzesrevision wird sich die SP im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äussern.