Obwohl die SP gerne über eine neue Auflage des Bürgerrechtsgesetzes diskutiert hätte, sieht sie die Notwendigkeit, die Bürgerrechtsverordnung der Rechtssprechung des Bundes anzupassen. Die SP begrüsst die Behandlungsfrist von neu drei Monaten und die speditivere Bearbeitung und Beantwortung der Gesuche. Auch dass dem Einbürgerungsgesuch weiterhin eine Bescheinigung über das Erfüllen der Steuerpflicht beigelegt werden muss, ist für die SP sinnvoll.
Die SP wehrt sich aber dagegen, dass die Anpassungen der Bürgerrechtsverordnung für Verschärfungen gegenüber den Einbürgerungswilligen missbraucht werden. Die SP will daran festhalten, dass Beitreibungsregisterauszüge weiterhin nur über die letzten drei Jahre eingefordert werden und von Strafregisterauszügen wie bisher einzig Einträge «von Bedeutung» relevant sind. So kann ein Gesuch analog zum Bund beurteilt werden. Ein Bagatelldelikt soll keine Einbürgerung verhindern. Weiter fordert die SP, Personen grundsätzlich einzeln und unabhängig von ihren Ehegatten zu prüfen. Ausserdem befürwortet die SP eine einheitliche Gebühr, welche die Kosten der Sprachprüfung bereits beinhaltet. Durch eine zusätzliche Verrechnung der Gebühr würden Personen aus nicht deutschsprachigen Ländern doppelt diskriminiert; weil sie einen Test absolvieren müssen und ihn dann auch noch berappen sollen.
Für Auskünfte steht zur Verfügung
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- Daniel Frei, Präsident SP Kanton Zürich, Tel. 079 / 482 44 03