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angsame und schwerfällige Prozesse in der Baudirektion lähmen das Universitätsspital bei der Instandhaltung und Entwicklung seiner Infrastruktur. Die SP wäre deshalb bereit, dem Universitätsspital Zürich (USZ) die nötigen Immobilien im Baurecht zu überlassen und das USZ aus dem kantonalen Finanzhaushalt zu entlassen.
Die SP hat ihre Zustimmung zum Baurechtsmodell aber an die Bedingung geknüpft, dass das Unispital seine Gebäude nicht an Dritte verkaufen kann. Spitalimmobilien sollen nicht zweckentfremdet und spekulativ veräussert werden können. SVP und FDP haben diese Absicherung im letzten Moment gestrichen.
Die SP fordert, dass die Bauten des USZ an den Kanton zurückfallen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Ohne diese Bedingung kommt für die SP eine Abgabe im Baurecht nicht in Frage. Die SP weist deshalb zusammen mit AL, Grünen und GLP die Vorlage an den Regierungsrat zurück mit der Forderung, das Baurechtsmodell durch ein Delegationsmodell zu ersetzen, wie es bereits bei der Universität Zürich mit Erfolg praktiziert wird.