In den vergangenen Wochen und Monaten gaben die zum Teil sehr hohen Entschädigungen bei den von Bund (SBB, Post, Swisscom etc.), Kantonen oder anderen öffentlichen Gemeinwesen kontrollierten Betrieben und Organisationen (z.B. Spitälern, ZKB) vermehrt Anlass zu Diskussionen. Und das zurecht: Wie die Forschung zeigt, entfalten übergrosse Lohnunterschiede, die primär durch überrissene Spitzensaläre getrieben sind, volkswirtschaftlich negative Folgen.
Eine besondere Sensibilität bezüglich Spitzensalären darf dabei von der öffentlichen Hand erwartet werden. Von Interesse sind primär jene Organisationen, welche als öffentlich-rechtliche Anstalten oder als Aktiengesellschaften eine eigene juristische Persönlichkeit besitzen, bei denen jedoch die öffentliche Hand als Haupteigner fungiert. Ob die im Besitz des Kantons Zürich befindlichen Organisationen die nötige Sensibilität betreffend Spitzensalären an den Tag legen, ist schwer zu beurteilen, da ein Gesamtüberblick über die Entschädigungspraxis all dieser Organisationen fehlt. Eine von SP-Kantonsrat Stefan Feldmann gemeinsam mit Daniel Häuptli (GLP) und Lorenz Schmid (CVP) eingereichte Interpellation will diesbezüglich auf kantonaler Ebene Transparenz schaffen.
Durch die Interpellation soll einerseits das Total der an Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen ausbezahlten Entschädigungen sowie die jeweils höchsten Saläre in jeder vom Kanton Zürich mehrheitlich kontrollieren Organisation offengelegt werden. Dies in Anlehnung an die nach Annahme der Abzocker-Initiative erlassenen Vergütungsverordnung des Bundes für börsenkotierte Unternehmen. Andererseits verlangt die Interpellation die zahlenmässige Offenlegung aller Saläre, welche die Gesamtentschädigung eines Regierungsrates oder einer Regierungsrätin übersteigen.