Jahr für Jahr präsentiert die Zürcher Finanzdirektion ihren Steuerbelastungsmonitor. Jahr für Jahr zeigt dieser das gleiche Bild: Der Kanton Zürich steht bei den natürlichen Personen bezüglich Steuern sehr gut da und weist insbesondere eine mittelstandsfreundliche Besteuerung auf. Bei den Unternehmenssteuern ist der Kanton Zürich zwar im hinteren Mittelfeld platziert. Doch gerade hier krankt der Belastungsmonitor an einem methodischen Fehler: Erhoben wird einzig die Besteuerung der juristischen Personen in den Kantonshauptorten – als ob sich die Stadt Zürich mit Altdorf oder Sarnen vergleichen liesse.
Bekanntlich wird die Standortwahl aber nicht mit dem Taschenrechner getroffen. Die Steuerbelastung ist nur einer von vielen Faktoren. Andere, wie die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften, eine gute Verkehrsinfrastruktur, bezahlbarem Wohnraum und Kindertagesstätten sind viel entscheidender. Was es also statt eines Steuerbelastungsmonitor bräuchte, wäre vielmehr ein «Standortqualitätsmonitor». So wie ihn die Schweizer Grossbank UBS mit dem «Kantonalen Wettbewerbsindikator» 2016 präsentiert hat. Und da zeigt sich: Der Kanton Zürich liegt hinter dem Kanton Zug auf Platz 2 der wettbewerbsfähigsten Kantone.
Dass eine Betrachtung alleine auf die Steuerbelastung bezogen, nicht viel Sinn ergibt, räumen im übrigen Jahr für Jahr auch die Ersteller der Steuerbelastungsmonitor selber ein, wenn sie jeweils festhalten: «Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung auf Grund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung allein verlassen.»