Weitere Verbesserungen hätte sich die SP vor allem in zwei Bereichen gewünscht, wo sie deshalb auch entsprechende Minderheitsanträge gestellt hat.
Normbiographie ist zu rigide
Die Normbiographie sieht vor, dass ein Studium mit 25 Jahren abgeschlossen werden soll. Begründete Ausnahmen sind bis 28 Jahre möglich. Bildungskarrieren ausserhalb der „Norm“ werden mit dieser tiefen Altersgrenze für existenzsichernde Stipendien massiv erschwert. Die Ausrichtung auf „klassische“ Bildungslaufbahnen bestraft gerade die eigentliche Zielgruppe für Stipendien, die wegen ihrer finanziellen Herkunft keine „gradlinigen“ Bildungskarrieren planen kann. Die SP hat deshalb den Antrag gestellt, dass die Grenze für alle bei 28 Jahren liegen soll. Dies entspricht den Realitäten der Bildungslaufbahnen an den Hochschulen weit besser und vereinfacht zudem erst noch das Verfahren, da die in grosser Zahl zu erwartenden Ausnahmegesuche wegfallen.
Längere Frist für die Rückzahlung von Ausbildungsdarlehen
Ausbildungsdarlehen sollen eine tatsächliche Alternative zu Stipendien darstellen, wenn man nicht mehr berechtigt ist, Stipendien zu erhalten. Die Verzinsung dieser Darlehen und die Rückzahlungspflicht innert 10 Jahren wirken aber abschreckend. Die SP hat deshalb den Minderheitsantrag gestellt, die Rückzahlungsfrist auf 15 Jahre zu verlängern.