Die Unternehmenssteuerrefrom III wurde vor gut einem Jahr auch im Kanton Zürich deutlich abgelehnt. Doch der Regierungsrat und die bürgerliche Mehrheit in der WAK haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Mit der SV17 will sie nicht nur sämtliche neuen Instrumente zur Steuervermeidung einführen, sondern diese auch noch alle maximal ausreizen. Insbesondere die Senkung der Gewinnnsteuer um ein Prozent hat einen gewaltigen Mitnahme-Effekt zur Folge und verursacht massive Steuerausfälle. Doch damit nicht genug: Zu einem späteren Zeitpunkt will der Regierungsrat den Satz nochmals um ein zweites Prozent senken.
Allein für das Jahr 2022 rechnet der Regierungsrat aufgrund der SV17 mit Steuerausfällen von 450 Millionen Franken – und das dürfte noch das Best-Case-Szenario sein. Gut möglich, dass die effektiven Kosten nochmals erheblich höher liegen – es wäre nicht das erste Mal, dass eine Unternehmenssteuerreform massiv höhere Ausfälle verursacht, als prognostiziert.
Keine Begrenzung des Risikos
Gerade angesichts der grossen Unsicherheit über die tatsächliche Höhe der zu erwartenden Ausfälle wäre es angezeigt gewesen, mit einer vernünftigen Begrenzung der gesamten steuerlichen Ermässigungen (Entlastungsgrenze) das Risiko für die Bevölkerung zu minimieren. Stattdessen will die rechte Mehrheit der Bevölkerung sowohl die hohen Kosten als auch das volle Risiko aufbürden.
Auch eine Ausbalancierung mit sozialen Massnahmen wurde verpasst. Beispielsweise hätte mit einer namhaften Erhöhung der Familienzulagen die Wirtschaft einen Teil ihrer Steuererleichterungen an die breite Bevölkerung zurückgeben können. An einer solchen Ausbalancierung müssten eigentlich gerade die BefürworterInnen der SV17-Vorlage ein Interesse haben. Das Muster der Abstimmungsresultate in anderen Kantonen zeigt klar, dass Vorlagen ohne soziale Komponenten keine Mehrheit finden, so zuletzt im November 2018 in Kanton Bern. Die Mehrheit, die sich solchen Kompromiss-Vorschlägen verweigert, spielt deshalb mit dem Feuer.
Lektionen aus USR III nicht gelernt
Einziger Lichtblick in der kompletten Vorlage ist die Erhöhung des Kantonsanteils an den Ergänzungsleistungen als Abgeltung für einen Teil der drohenden Steuerausfälle auf Gemeindeebene. Während Städte und Gemeinden dadurch eine gewisse Kompensation erhalten, werden die Kosten damit aber im Endeffekt auch nur vom einen ins nächste Kässeli verschoben. Für die EmpfängerInnen dieser Leistungen spielt es aber letztlich keine Rolle, aus welchem Haushalt diese bezahlt werden.
Die Steuervermeidungs-Politik soll im Kanton Zürich weiterhin ungehindert umgesetzt werden. Den Preis wird die Bevölkerung zu zahlen haben – sei es über höhere Steuern für natürliche Personen oder Leistungsabbau im Gesundheitswesen, in der Bildung oder in der Sicherheit. Nach dem unmissverständlichen Nein zur USR III ist das ein inakzeptables Ergebnis. Die SP lehnt die SV17 deshalb ab.