Der Zwischenbericht einer Subkommission der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit ABG bestätigt die Kritiker des UBS-Sponsorings an der Universität Zürich. Wenn auch keine „unmittelbare Einschränkung“ von Forschung und Lehre vorliege, so gewährt der Vertrag der UBS Foundation doch „erhebliche Rechte und Möglichkeiten“. Es scheint, als ob die Millionen die Universität zu Zugeständnissen verleitet haben, die ihr selber unangenehm waren, weshalb die Publikation des Vertrages durch Klagen erzwungen werden musste.
Dabei ist es nicht die einzelne Regelung, welche die Freiheit von Forschung und Lehre unmittelbar bedroht. Aber in der Summe eröffnen die Regelungen der UBS diverse Möglichkeiten der Einflussnahme. Die UBS Foundation und ebenso die Bank selber erhalten Zugang zur Universität, so dass die Unabhängigkeit tatsächlich gefährdet ist. In der vorliegenden Form lehnt die SP deshalb diesen Sponsoringvertrag weiterhin ab. Sie begrüsst, dass auch die ABG Handlungsbedarf sieht und in Aussicht stellt, den Vertrag anhand der Reglemente zu überprüfen, die sich derzeit in Überarbeitung befinden.
Es geht aber nicht nur um den UBS-Vertrag, sondern um die Sponsoringpolitik überhaupt. Mit den „Strategischen Zielen 2020“ will die Universität diese Drittmittel stärken. Umso dringender ist es, über klare Richtlinien, konkrete Reglemente zur Umsetzung dieser Richtlinien sowie eine Qualitätssicherung zu verfügen, damit der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre im universitären Alltag glaubhaft umgesetzt wird. Unabdingbar für eine solche Drittmittelpolitik ist dabei die Transparenz. Zwei entsprechende Parlamentarische Initiativen der SP, Grünen und EVP sind in der Kommission Bildung und Kultur KBIK hängig.
Der UBS-Vertrag war in dieser Form ein Fehler. Er hat der Reputation der Universität massiv geschadet. Nun gilt es die Lehren zu ziehen für eine vorbildliche Drittmittelpolitik. Zum Wohle der Universität und für die Freiheit von Forschung und Lehre.