UBS-SPONSORING AN DER UNI: AUS FEHLERN LERNEN

Die SP sieht sich bestätigt in ihrer Ab­leh­nung des Spon­so­ring­ver­tra­ges der UBS mit der Uni Zürich in die­ser Form. Die ge­mach­ten Zu­ge­ständ­nisse schei­nen die Frei­heit von For­schung und Lehre tatsäch­lich zu be­ein­träch­ti­gen. Nun gilt es, aus den ge­mach­ten Er­fah­run­gen die Leh­ren zu zie­hen für eine vor­bild­li­che Dritt­mit­tel­po­li­tik.

Der Zwi­schen­be­richt einer Sub­kom­mis­sion der Auf­sichts­kom­mis­sion Bil­dung und Ge­sund­heit ABG bestätigt die Kri­ti­ker des UBS-​Spon­so­rings an der Uni­ver­sität Zürich. Wenn auch keine „un­mit­tel­bare Ein­schrän­kung“ von For­schung und Lehre vor­lie­ge, so ge­währt der Ver­trag der UBS Foun­da­tion doch „er­heb­li­che Rechte und Mög­lich­kei­ten“. Es scheint, als ob die Mil­lio­nen die Uni­ver­sität zu Zu­ge­ständ­nis­sen ver­lei­tet ha­ben, die ihr sel­ber un­an­ge­nehm wa­ren, wes­halb die Pu­bli­ka­tion des Ver­tra­ges durch Kla­gen er­zwun­gen wer­den muss­te.

Dabei ist es nicht die ein­zelne Re­ge­lung, wel­che die Frei­heit von For­schung und Lehre un­mit­tel­bar be­droht. Aber in der Summe eröff­nen die Re­ge­lun­gen der UBS di­verse Mög­lich­kei­ten der Ein­fluss­nah­me. Die UBS Foun­da­tion und ebenso die Bank sel­ber er­hal­ten Zu­gang zur Uni­ver­sität, so dass die Un­ab­hän­gig­keit tatsäch­lich ge­fähr­det ist. In der vor­lie­gen­den Form lehnt die SP des­halb die­sen Spon­so­ring­ver­trag wei­ter­hin ab. Sie be­grüsst, dass auch die ABG Hand­lungs­be­darf sieht und in Aus­sicht stellt, den Ver­trag an­hand der Re­gle­mente zu über­prü­fen, die sich der­zeit in Über­ar­bei­tung be­fin­den.

Es geht aber nicht nur um den UBS-​Ver­trag, son­dern um die Spon­so­ring­po­li­tik über­haupt. Mit den „Stra­te­gi­schen Zie­len 2020“ will die Uni­ver­sität diese Dritt­mit­tel stär­ken. Umso drin­gen­der ist es, über klare Richt­li­ni­en, kon­krete Re­gle­mente zur Um­set­zung die­ser Richt­li­nien sowie eine Qua­litäts­si­che­rung zu ver­fü­gen, damit der Grund­satz der Frei­heit von For­schung und Lehre im uni­ver­sitären All­tag glaub­haft um­ge­setzt wird. Un­ab­ding­bar für eine sol­che Dritt­mit­tel­po­li­tik ist dabei die Trans­pa­renz. Zwei ent­spre­chende Par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ven der SP, Grü­nen und EVP sind in der Kom­mis­sion Bil­dung und Kul­tur KBIK hän­gig.

Der UBS-​Ver­trag war in die­ser Form ein Feh­ler. Er hat der Re­pu­ta­tion der Uni­ver­sität mas­siv ge­scha­det. Nun gilt es die Leh­ren zu zie­hen für eine vor­bild­li­che Dritt­mit­tel­po­li­tik. Zum Wohle der Uni­ver­sität und für die Frei­heit von For­schung und Leh­re.

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