Unverständliches und unsoziales Abbaupaket der BVK

Nach­dem das kan­to­nale Per­so­nal schon mit der erst vor gut zwei Jah­ren er­folg­ten Sta­tu­tenän­de­rung der BVK Ver­schlech­te­run­gen hin­neh­men muss­te, er­folgt nun ein er­neu­ter Ab­bau. Dies, ob­wohl da­mals ver­spro­chen wur­de, die Fi­nan­zie­rung sei jetzt nach­hal­tig ge­si­chert. Die SP ist des­halb vom Zeit­punkt des er­neu­ten Ab­baus über­rascht und über die ein­schnei­den­den Mass­nah­men ver­är­gert.

Die an­gekün­digte Sen­kung des tech­ni­schen Zins­sat­zes von der­zeit 3.25% auf 2% wird von der SP als ex­trem weit­ge­hend be­ur­teilt. Es ist frag­lich, ob das Leis­tungs­ni­veau so er­hal­ten wer­den kann. Eben­falls ein gros­ses Fra­ge­zei­chen setzt die SP hin­ter die Tat­sa­che, dass die jetzt prä­sen­tier­ten Mass­nah­men nicht in Zu­sam­men­ar­beit mit den Ver­si­cher­ten und ihren Per­so­nal­ver­bän­den er­ar­bei­tet wur­den. Die SP er­war­tet, dass sich die BVK mit den Per­so­nal­ver­bän­den an einen Tisch setzt und mit sich reden lässt. An­dern­falls un­ter­stützt die SP auf­sichts­recht­li­che Schritte bei der BVG- und Stif­tungs­auf­sicht des Kan­tons Zürich, wie sie der VPOD ins Auge fasst.

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