Bei der Unternehmenssteuerreform III scheint sich das Trauerspiel der Unternehmenssteuerreform II zu wiederholen: Auch die neue «Reform» ist eine Blackbox, deren Ausfälle nicht zuverlässig geschätzt werden können und von den Befürwortern systematisch schöngerechnet werden. Die Vernehmlassungsvorlage, die der Regierungsrat heute vorgestellt hat, macht hier keine Ausnahme.
Der Regierungsrat rechnet mit einem Ausfall von 373 bis 429 Millionen Franken für die Gemeinden. Davon entfallen gemäss seinen Berechnungen 241 bis 343 Millionen auf die obligatorischen Teile der Unternehmenssteuerreform III. Die Ausfälle durch die fakultative zinsbereinigte Gewinnsteuer sowie die von ihm beantragte Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent belaufen sich nach den Berechnungen des Regierungsrat also auf 86 bis 132 Millionen Franken. Diese Rechnung kann, sogar unter den optimistischsten Annahmen bezüglich Mehreinnahmen von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften, unmöglich aufgehen. Insbesondere, wenn man beachtet, dass diese Gesellschaften in den ersten fünf bis zehn Jahren infolge von Auflösungen stiller Reserven kaum Staats- und Gemeindesteuern zahlen werden.
Kanton rechnet Bschiss an den Gemeinden schön
Berechnungen der SP-Kantonsratsfraktion auf Basis der Steuerdaten der Gemeinden zeigen, dass die geplante Senkung des Gewinnsteuersatzes alleine für jene 63 Gemeinden, die 2014 mehr als eine Million an Gewinnsteuern eingenommen haben, Ausfälle von 297 Millionen Franken nach sich zieht (siehe Aufstellung in der am Montag eingereichten Dringlichen Anfrage). Die Ausfälle der übrigen 105 Gemeinden sind dabei noch nicht einmal miteinberechnet. Mit anderen Worten: Werden die Ausfälle für die Gemeinden nicht schöngerechnet, resultiert für die Gemeinden ein Ausfall in der Höhe von deutlich über einer halben Milliarde jährlich.
Empörend ist zudem, dass der Regierungsrat seine Absicht, die Gemeinden an der höheren Abgeltung der Kantone an der direkten Bundessteuer partizipieren zu lassen, nicht in die Tat umzusetzen gedenkt. Zwar bekräftigt er dieses Ansinnen auch in der Vernehmlassungsvorlage, erklärt dann aber einfach die 70 bis 100 Millionen, die der Kanton aufgrund der Auswirkungen der USR III auf den innerkantonalen Finanzausgleich zusätzlich in diesen einbezahlen muss, zum Gemeindeanteil an der Kompensation des Bundes. Das aber ist eine Mogelpackung: Gemeinden, die vom Ressourcenausgleich nicht betroffen sind, werden die Steuerausfälle durch die USR III vollständig selber tragen müssen.
Für die SP Kanton Zürich ist klar: Die Unternehmenssteuerreform III ist unverantwortlich und unbezahlbar, ein Programm zur Ruinierung der Finanzen von Städten und Gemeinden, ihre Umsetzung ist zu verhindern. Am besten dadurch, dass die Reform bereits in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit einem NEIN zum Scheitern gebracht wird.