Warum die Energiestrategie unsere Unterstützung verdient

AKW haben mich politisiert. Dass wir eine Hochrisikotechnologie nutzen, um damit während einigen wenigen Jahrzehnten einen Teil unserer Stromversorgung zu decken und dafür das Risiko eines GAUs in Kauf nehmen und nachfolgenden Generationen tödlich strahlenden Müll hinterlassen, habe ich schon immer als skandalös empfunden.

Nach monatelangen Diskussionen hat das Parlament als Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 nun endlich beschlossen, dass der Neubau von AKW verboten werden soll. Ein historischer Entscheid, auch wenn die bestehenden AKW – darunter die ältesten der Welt – ohne verbindliche Fristen weiterlaufen dürfen. Mit dem neuen Energiegesetz, gegen das mit unlauteren Argumenten das Referendum ergriffen wurde, werden nun Massnahmen vorgesehen, die der bereits stattfindenden Energiewende – erneuerbar, effizient, einheimisch – den notwendigen Schub verleihen.

Es geht insbesondere um folgende Massnahmen, die mit einem JA am 21. Mai unsere Unterstützung verdienen:

  • Einspeisevergütung: Strom aus Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse wird heute mit einer Einspeisevergütung gefördert. Durch eine moderate Erhöhung des Netzzuschlags stehen dafür mehr Mittel zur Verfügung für mehr sauberen Strom. Produzenten sollen den Strom zudem dann verkaufen, wenn er knapp ist und einen höheren Preis erzielt.
  • Investitionsbeiträge: Bereits bisher konnten Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (unter 30 kW) einen einmaligen Beitrag an die Investitionskosten beantragen (höchstens 30 Prozent). Neu können auch grössere Photovoltaikanlagen profitieren. Ein ähnliches System wird für neue grosse Wasserkraftanlagen, neue Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen sowie neue Holzkraftwerke von regionaler Bedeutung geschaffen. Auch erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten Beiträge.
  • Unterstützung Grosswasserkraft: Die Preise im europäischen Stromhandel sind zurzeit sehr tief. Unsere Wasserkraft ist aber ein zentraler Pfeiler der Stromversorgung und deshalb sollen nicht nur neue Anlagen gefördert werden, sondern auch bestehende. Für Strom aus Grosswasserkraft (mehr als 10 MW), der am Markt unter den Gestehungskosten verkauft werden muss, kann während 5 Jahren eine Marktprämie beansprucht werden (1 Rp./kWh).
  • Netzzuschlag: Der Maximalbetrag des Netzzuschlags wird von 1,5 Rp./kWh auf 2,3 Rp./kWh erhöht. Damit werden u.a. die Einspeisevergütung, Einmalvergütungen, Investitionsbeiträge, Marktprämie für Grosswasserkraft, wettbewerbliche Ausschreibungen für Stromeffizienz, Geothermie-Erkundungsbeiträge, Gewässersanierungsmassnahmen oder bisherige Vergütungsinstrumenten (u.a. KEV) finanziert.
  • Nationales Interesse: Der Schutz von Natur und Landschaft steht teilweise in Konflikt mit der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Wenn in einer Interessenabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen entschieden werden muss, sollen in Zukunft beide Anliegen den Status eines nationalen Interesses geniessen und gleichwertig gegeneinander abgewogen werden können. In dieser Frage werden wir die entsprechende Verordnung genau prüfen müssen, damit Natur und Landschaft nicht zu stark unter Druck kommen.

Übrigens: Die einzige Verteuerung, die das neue Energiegesetz beinhaltet, ist der Strompreisaufschlag zur Förderung von neuen Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Das kostet einen Haushalt im Durchschnitt 40 Franken pro Jahr.

Aus diesen Gründen sage ich am 21. Mai mit Überzeugung JA zur Energiestrategie!

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