Wassergesetz: SP-Position findet breite Mehrheit

Mit dem neuen Wassergesetz erhält der Kanton Zürich ein modernes Gesetz, das die Wasserversorgung für alle sichert. Auch der Naturschutz wird gestärkt. Nachdem sie die Volksabstimmung 2019 gewonnen hat, freut sich die SP, dass ihre Position jetzt breit mehrheitsfähig ist.

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die von den Rechten geprägte Wassergesetz-Vorlage 2019 abgelehnt. Unter Führung der SP hat die Klimaallianz in der Kommission eine neue Vorlage erarbeitet. Diese sichert die Wasserversorgung für die Bevölkerung des Kantons Zürich und enthält insbesondere folgende fortschrittliche Aspekte:

Seeuferwege

Für den Seeuferweg wird das öffentliche Interesse klar benannt.
§ 14 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt:

Öffentliche Interessen sind insbesondere:

a. der Landschafts- und Ortsbildschutz,

b. die Sicht auf den See,

c. der Zugang zum Seeufer und die Nutzung des Gewässers,

d. der Erhalt und die Förderung der Biodiversität.

Gebühren für Umweltschutzprojekte

Die SP hat 2020 eine Motion mitunterzeichnet, die fordert, dass Wassergebühren auch für Umweltschutzprojekte verwendet dürfen. Dank eines Antrags der SP wird diese nun mit dem neuen Wassergesetz umgesetzt:

§ 101 Absatz 2

Gebühren und Beiträge können für Massnahmen des Grundwasserschutzes und der Prävention verwendet werden, soweit damit der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung gestärkt wird.

Auskünfte

Felix Hoesch, Kantonsrat SP, 079 409 05 92

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