Mit einem kantonalen Wassergesetz sollten Schutz und Nutzung von Wasser und Gewässern neu geregelt werden. Ausgangspunkt ist das revidierte eidg. Gewässerschutzgesetz, das 2011 in Kraft trat. Die Revision enthielt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ von Naturschutz- und Fischereiverbänden. Ihr Ziel, den Seen, Flüssen und Bächen mehr Platz und natürlichere Ufer zu schaffen, wurde ins Gesetz mit der Definition des „Gewässerraums“ aufgenommen, worauf die Initianten im Vertrauen auf einen loyalen Vollzug ihre Initiative zurückzogen.
Blockadetaktik der Lobbyisten
Doch kaum war das Gesetz in Kraft, wurden die Lobbyisten der Agrarindustrie in den Kantonen aktiv. Ihr Ziel: den Vollzug verzögern, blockieren und langfristig verunmöglichen. Anstatt einen möglichst dünger- und giftfreien Grenzbereich zum Wasser einzuhalten, wollen sie möglichst bis ans Ufer maximal intensiv wirtschaften können. Die Immobilien-Lobby wiederum will verhindern, dass das Bauverbot im Gewässerraum Renditeobjekte gefährdet. So wurden alle Abschnitte des Gesetzes, welche sich mit dem Gewässerraum beschäftigen, entgegen dem Bundesrecht abgeschwächt. Bäche und Flüsse sind aber für die Bevölkerung, für Tiere und Pflanzen unersetzliche Erholungs- und Lebensräume.
Seezugang nur noch für wenige?
Auch der Zürichsee untersteht dem Gewässerschutzgesetz. Sein Uferbereich ist ein „Gewässerraum“. Dass die rechte Mehrheit im Kantonsrat, insbesondere die FDP, hier einzig für die privaten Interessen der Grundeigentümer arbeitet, ist eine Konstante der Zürcher Politik. Dabei ist doch der See Eigentum aller ZürcherInnen! Wer den Zugang zum See blockiert, verhindert, dass wir dieses gemeinsame Eigentum nutzen und geniessen können. Praktisch jeder Meter Zürichseeufer besteht aus Aufschüttungen, liegt also auf Land des Kantons. Auf diverse, auch dubiose, Weisen gelangten Private im 19. Jahrhundert in dessen Besitz. Wir müssen fordern, dass das öffentliche Eigentum an diesem ehemaligen Seegrund grundsätzlich vermutet und gegenüber den „ersessenen“ Ansprüchen Privater mehr Gewicht erhält. Das Wassergesetz führt zum genauen Gegenteil; das Grundrecht, zu unserem See Zutritt zu haben, droht für alle Zeiten verloren zu gehen.
Drohende Privatisierung des Trinkwassers
Am weitesten aber geht die rechte Mehrheit bei den Einschnitten ins öffentliche Eigentum an Wasservorkommen und in die öffentliche Trinkwasserversorgung. In letzter Minute wurde die Vermutung in § 4, wonach jedes Wasservorkommen grundsätzlich öffentlich ist, durch einen mageren Verweis auf das eidg. Zivilgesetzbuch ersetzt. Damit bricht man mit einer tausendjährigen alemannischen Rechtstradition, welche jegliches Wasser (wie ursprünglich auch Wälder und Weiden) zur „Allmend“ zählt, die von allen genutzt werden darf.
Schweizweites Aufsehen erregt schliesslich der Tabubruch im § 107, dem eigentlichen Schicksalsartikel des Wassergesetzes. Er will, dass nebst den Gemeinden auch Investoren Teile von Trinkwasserversorgungen aufkaufen dürfen. Der Regierungsrat wollte dies noch verbieten. Dabei versteht sich von selbst, dass Anleger Renditeerwartungen haben oder als Grossbezüger günstige Tarife für sich selber erreichen wollen. Der Hinweis der rechten Mehrheit, es gebe längst private Wasserversorgungen in der Rechtsform der Genossenschaft, ist scheinheilig. Diese uralten Selbsthilfeorganisationen waren nie Vehikel für millionenschwere Investoren, wie sie hinter dem Ansinnen von SVP, FDP, CVP und EDU stehen. Indem die Privatisierungs-Koalition aus der Trinkwasserversorgung ein Renditeobjekt und eine x-beliebige Anlagemöglichkeit machen will, gefährdet sie nicht nur die sichere Versorgung, indem die Mittel für Qualitätssicherung und Unterhalt knapper werden. Sie stellt fadengerade das Grundrecht auf günstiges, sicheres und allgemein verfügbares Trinkwasser in Frage.
Fazit: Zugang zu den Gewässern und zu Wasser ist eines der wichtigsten Grundrechte für alle Menschen. Wir rufen auf: Private Kapitalinteressen! Hände weg von unserem Wasser!
Zum Autor
Ruedi Lais ist Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU, die das Wassergesetz beraten hat.
Doch kaum war das Gesetz in Kraft, wurden die Lobbyisten der Agrarindustrie in den Kantonen aktiv. Ihr Ziel: den Vollzug verzögern, blockieren und langfristig verunmöglichen. Anstatt einen möglichst dünger- und giftfreien Grenzbereich zum Wasser einzuhalten, wollen sie möglichst bis ans Ufer maximal intensiv wirtschaften können. Die Immobilien-Lobby wiederum will verhindern, dass das Bauverbot im Gewässerraum Renditeobjekte gefährdet. So wurden alle Abschnitte des Gesetzes, welche sich mit dem Gewässerraum beschäftigen, entgegen dem Bundesrecht abgeschwächt. Bäche und Flüsse sind aber für die Bevölkerung, für Tiere und Pflanzen unersetzliche Erholungs- und Lebensräume.
Auch der Zürichsee untersteht dem Gewässerschutzgesetz. Sein Uferbereich ist ein „Gewässerraum“. Dass die rechte Mehrheit im Kantonsrat, insbesondere die FDP, hier einzig für die privaten Interessen der Grundeigentümer arbeitet, ist eine Konstante der Zürcher Politik. Dabei ist doch der See Eigentum aller ZürcherInnen! Wer den Zugang zum See blockiert, verhindert, dass wir dieses gemeinsame Eigentum nutzen und geniessen können. Praktisch jeder Meter Zürichseeufer besteht aus Aufschüttungen, liegt also auf Land des Kantons. Auf diverse, auch dubiose, Weisen gelangten Private im 19. Jahrhundert in dessen Besitz. Wir müssen fordern, dass das öffentliche Eigentum an diesem ehemaligen Seegrund grundsätzlich vermutet und gegenüber den „ersessenen“ Ansprüchen Privater mehr Gewicht erhält. Das Wassergesetz führt zum genauen Gegenteil; das Grundrecht, zu unserem See Zutritt zu haben, droht für alle Zeiten verloren zu gehen.
Drohende Privatisierung des Trinkwassers
Am weitesten aber geht die rechte Mehrheit bei den Einschnitten ins öffentliche Eigentum an Wasservorkommen und in die öffentliche Trinkwasserversorgung. In letzter Minute wurde die Vermutung in § 4, wonach jedes Wasservorkommen grundsätzlich öffentlich ist, durch einen mageren Verweis auf das eidg. Zivilgesetzbuch ersetzt. Damit bricht man mit einer tausendjährigen alemannischen Rechtstradition, welche jegliches Wasser (wie ursprünglich auch Wälder und Weiden) zur „Allmend“ zählt, die von allen genutzt werden darf.
Schweizweites Aufsehen erregt schliesslich der Tabubruch im § 107, dem eigentlichen Schicksalsartikel des Wassergesetzes. Er will, dass nebst den Gemeinden auch Investoren Teile von Trinkwasserversorgungen aufkaufen dürfen. Der Regierungsrat wollte dies noch verbieten. Dabei versteht sich von selbst, dass Anleger Renditeerwartungen haben oder als Grossbezüger günstige Tarife für sich selber erreichen wollen. Der Hinweis der rechten Mehrheit, es gebe längst private Wasserversorgungen in der Rechtsform der Genossenschaft, ist scheinheilig. Diese uralten Selbsthilfeorganisationen waren nie Vehikel für millionenschwere Investoren, wie sie hinter dem Ansinnen von SVP, FDP, CVP und EDU stehen. Indem die Privatisierungs-Koalition aus der Trinkwasserversorgung ein Renditeobjekt und eine x-beliebige Anlagemöglichkeit machen will, gefährdet sie nicht nur die sichere Versorgung, indem die Mittel für Qualitätssicherung und Unterhalt knapper werden. Sie stellt fadengerade das Grundrecht auf günstiges, sicheres und allgemein verfügbares Trinkwasser in Frage.
Fazit: Zugang zu den Gewässern und zu Wasser ist eines der wichtigsten Grundrechte für alle Menschen. Wir rufen auf: Private Kapitalinteressen! Hände weg von unserem Wasser!
Zum Autor
Ruedi Lais ist Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU, die das Wassergesetz beraten hat.
Am weitesten aber geht die rechte Mehrheit bei den Einschnitten ins öffentliche Eigentum an Wasservorkommen und in die öffentliche Trinkwasserversorgung. In letzter Minute wurde die Vermutung in § 4, wonach jedes Wasservorkommen grundsätzlich öffentlich ist, durch einen mageren Verweis auf das eidg. Zivilgesetzbuch ersetzt. Damit bricht man mit einer tausendjährigen alemannischen Rechtstradition, welche jegliches Wasser (wie ursprünglich auch Wälder und Weiden) zur „Allmend“ zählt, die von allen genutzt werden darf.
Schweizweites Aufsehen erregt schliesslich der Tabubruch im § 107, dem eigentlichen Schicksalsartikel des Wassergesetzes. Er will, dass nebst den Gemeinden auch Investoren Teile von Trinkwasserversorgungen aufkaufen dürfen. Der Regierungsrat wollte dies noch verbieten. Dabei versteht sich von selbst, dass Anleger Renditeerwartungen haben oder als Grossbezüger günstige Tarife für sich selber erreichen wollen. Der Hinweis der rechten Mehrheit, es gebe längst private Wasserversorgungen in der Rechtsform der Genossenschaft, ist scheinheilig. Diese uralten Selbsthilfeorganisationen waren nie Vehikel für millionenschwere Investoren, wie sie hinter dem Ansinnen von SVP, FDP, CVP und EDU stehen. Indem die Privatisierungs-Koalition aus der Trinkwasserversorgung ein Renditeobjekt und eine x-beliebige Anlagemöglichkeit machen will, gefährdet sie nicht nur die sichere Versorgung, indem die Mittel für Qualitätssicherung und Unterhalt knapper werden. Sie stellt fadengerade das Grundrecht auf günstiges, sicheres und allgemein verfügbares Trinkwasser in Frage.
Fazit: Zugang zu den Gewässern und zu Wasser ist eines der wichtigsten Grundrechte für alle Menschen. Wir rufen auf: Private Kapitalinteressen! Hände weg von unserem Wasser!
Zum Autor
Ruedi Lais ist Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU, die das Wassergesetz beraten hat.