Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung wie auch vorläufig Aufgenommene erhalten heute bedeutend tiefere Unterstützungsleistungen als anerkannte Flüchtlinge und Personen in der Sozialhilfe. Das hat Folgen: Die tiefen Unterstützungsleistungen schränken die Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen – z.B. der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchteten – stark ein und erschweren ihnen die Integration.
«Wer länger hierbleibt, soll am Leben teilhaben und sich integrieren können»
Zudem bestehen grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden: Da es keine verbindlichen Vorgaben des Kantons gibt, liegen die Unterstützungsleistungen je nach Gemeinde zwischen 30 und 70 Prozent unter dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien. «Diese Gemeinde-Lotterie in der Unterstützung von Schutzsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ist stossend und verlangt dringend nach einer Harmonisierung», so SP-Kantonsrätin und Co-Fraktionspräsidentin Sibylle Marti.
Mit einer parlamentarischen Initiative fordern deshalb SP, Grüne, EVP, Mitte und AL eine Harmonisierung der Unterstützungsleistungen für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsstatus und vorläufig Aufgenommene. Dies einerseits in ihrer Höhe, die im ganzen Kanton bei 80 Prozent des Grundbedarfs gemäss SKOS-Richtlinien liegen soll. Andererseits aber auch in der Gleichbehandlung von Schutzsuchenden ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F). «Wir wollen keine Zwei-Klassen-Behandlung von Geflüchteten. Wer voraussichtlich länger oder sogar für immer hierbleiben wird, soll auch am sozialen Leben teilhaben und sich integrieren können», so Sibylle Marti.
Für eine faire und solidarische Finanzierung der Sozialhilfe im Kanton Zürich
Grosse Unterschiede gibt es jedoch nicht nur bei den ausbezahlten Hilfen. Auch die Sozialhilfekosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde stark – und dies oft ohne grosse Einflussmöglichkeit der Gemeinden. Um hier mehr Fairness herzustellen, fordert die Klima- und Fortschrittsallianz in einer zweiten parlamentarischen Initiative eine faire und solidarische Verteilung der Sozialhilfekosten im Kanton Zürich.
Konkret sollen 40 Prozent der Kosten durch einen Fonds getragen werden, den alle Gemeinden gemeinsam finanzieren. «Dieser Ausgleich kommt sowohl den Gemeinden als auch jenen Menschen zugute, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Denn er entlastet nicht nur Gemeinden mit beschränkten finanziellen Mitteln, sondern verhindert gleichzeitig auch Schikane», so SP-Kantonsrätin Michèle Dünki-Bättig.