Vor gut 50 Jahren sind die Grosseltern der baldigen KandidatInnen für eine erleichterte Einbürgerung in die Schweiz gekommen. Rund 60% davon aus Italien.
Eigentlich geht es darum, dass wir die Menschen, die sich ohnehin einbürgern lassen können, vor der Willkür der Gemeinden schützen. Denn das Wort “erleichtert” bei der Einbürgerung bedeutet einzig und allein, dass der Bund (und nicht die einzelne Gemeinde) für das Einbürgerungsverfahren zuständig und das Verfahren schweizweit einheitlich ist.
Im Herzen bereits Schweizerinnen und Schweizer
Die erleichterte Einbürgerung von Menschen, bei denen bereits ein Elternteil das ganze Leben in unserem Land verbracht hat und die im Herzen bereits seit der Kindheit Schweizerinnen und Schweizer sind, ist gerechtfertigt und im Grunde genommen selbstverständlich. Denn bisher können nur ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils von der erleichterten Einbürgerung profitieren – nach 5 und nicht nach 50 Jahren!
Apropos Kinder – diese kennen keine Unterschiede aufgrund der Staatsbürgerschaft – man wächst zusammen auf, spielt und lernt gemeinsam. Man ist gleich, und doch nicht ganz: denn unterschiedliches Bürgerrecht schafft Ungleichheit, wo keine ist. Das Parlament hat endlich anerkannt, dass wer hier aufwächst, auch Schweizerin und Schweizer ist. Mir persönlich wäre ein Automatismus sympathischer, doch die Zeit dafür ist in unserem Land noch nicht reif.
Zeigen wir diesen Menschen, dass sie dazugehören!
Das sehr breit abgestützte Abstimmungskomitee zählt vier Gründe für eine Annahme auf:
- weil die Schweiz nicht länger Ausländer «machen» darf,
- weil die Jugend unsere grosse Chance ist,
- weil der Schweizer Pass nicht verschleudert wird und
- weil niemand automatisch eingebürgert wird.
Für mich persönlich braucht es diese Gründe nicht einmal, im Herzen ist der Fall auch so klar.
Mit einem Ja zeigen wir diesen Menschen, dass sie dazugehören. Mit einem Ja setzen wir ein Zeichen gegen Abschottung und Fremdenfeindlichkeit!
Die erleichterte Einbürgerung von Menschen, bei denen bereits ein Elternteil das ganze Leben in unserem Land verbracht hat und die im Herzen bereits seit der Kindheit Schweizerinnen und Schweizer sind, ist gerechtfertigt und im Grunde genommen selbstverständlich. Denn bisher können nur ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils von der erleichterten Einbürgerung profitieren – nach 5 und nicht nach 50 Jahren!
Apropos Kinder – diese kennen keine Unterschiede aufgrund der Staatsbürgerschaft – man wächst zusammen auf, spielt und lernt gemeinsam. Man ist gleich, und doch nicht ganz: denn unterschiedliches Bürgerrecht schafft Ungleichheit, wo keine ist. Das Parlament hat endlich anerkannt, dass wer hier aufwächst, auch Schweizerin und Schweizer ist. Mir persönlich wäre ein Automatismus sympathischer, doch die Zeit dafür ist in unserem Land noch nicht reif.
Zeigen wir diesen Menschen, dass sie dazugehören!
Das sehr breit abgestützte Abstimmungskomitee zählt vier Gründe für eine Annahme auf:
- weil die Schweiz nicht länger Ausländer «machen» darf,
- weil die Jugend unsere grosse Chance ist,
- weil der Schweizer Pass nicht verschleudert wird und
- weil niemand automatisch eingebürgert wird.
Für mich persönlich braucht es diese Gründe nicht einmal, im Herzen ist der Fall auch so klar.
Mit einem Ja zeigen wir diesen Menschen, dass sie dazugehören. Mit einem Ja setzen wir ein Zeichen gegen Abschottung und Fremdenfeindlichkeit!