Der Strassenfonds wächst und wächst. In diesen Fonds wird fix zugeteilt jährlich eine halbe Milliarde einbezahlt. Ausgegeben werden für die Instandhaltung der Kantonsstrassen jedoch nur rund 400 Millionen Franken pro Jahr. Dies auch, weil im Kanton Zürich kaum neue Strassen gebaut werden, da wir bereits ein sehr gut ausgebautes Netz haben und uns für den öffentlichen Verkehr stark machen.
Die Differenz von etwa 90 Millionen Franken pro Jahr soll nun den Gemeinden zugewiesen werden. Denn die Städte und Dörfer bezahlen bis heute alle eigenen Strassen aus den allgemeinen Steuermitteln; sei es für den Strassenbau zur Erschliessung von neuen Quartieren, oder aber für den Unterhalt der bestehenden Strassen.
Sinnvoller Verteilschlüssel
Mit dieser Gesetzesänderung werden die Autofahrenden, welche die Strassen immer noch hauptsächlich Nutzen und am stärksten für den Verschleiss verantwortlich sind, für die Finanzierung der Gemeindestrassen verpflichtet. Durch den sinnvollen Verteilschlüssel nach der Länge der befahrbaren Gemeindestrassen profitieren vor allem jene Gemeinden, die heute verhältnismässig viel für ihre Strassen ausgeben.
Der Strassenunterhalt ist aber für alle Gemeinden in unserem Kanton ein wichtiger Budgetposten und meist grösser als die Mittel, die nun vom Kanton aus dem Strassenfonds kommen werden. Neue Strassen werden durch diese Gesetzesänderung also kaum gebaut. Doch die Gemeinden können die dadurch freigesetzten Mittel anderweitig zu Gunsten ihrer Einwohner*innen verwenden.
Durch das neue Strassengesetz entstehen keine neuen Kosten, Steuern oder Abgaben. Es wird lediglich das Wachstum des Strassenfonds gebremst. In den Gemeinden dient das Geld effektiv dem Strassenunterhalt anstatt für Phantasieprojekte wie den Rosengartentunnel auf die hohe Kante gelegt zu werden. Darum sagen wir Ja zur Änderung des Strassengesetzes und helfen so den Gemeinden und ihren Einwohner*innen.