1994 wurde die IPV als Korrektiv zu den ungerechten Kopfprämien bei der Krankenversicherung eingeführt. Erklärtes Ziel des Bundesrats war es damals, die Krankenkassenprämien für untere und mittlere Einkommen in dem Masse zu verbilligen, dass kein Haushalt mehr als 8% seines Einkommens dafür aufwenden muss.
Mittlerweile haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Die Prämienverbilligungen stiegen im selben Zeitraum jedoch nur gerade um 40%. Die immer grösser werdende Lücke dazwischen wird von der niedrigen Lohnentwicklung nie und nimmer wettgemacht. Ausserdem verwendet der Kanton einen immer höheren Anteil der bereitgestellten IPV-Gelder für Prämienübernahmen in der Sozialhilfe, Prämiengelder innerhalb Ergänzungsleistungen sowie zur Bezahlung von Verlustscheinen nicht bezahlter Prämienrechnungen.
Prämienlast ist der zweithäufigste Grund für Schulden
Das Resultat dieser dramatischen Entwicklung: Ein immer kleinerer Teil der Bevölkerung erhält überhaupt Prämienverbilligungen und wird zudem immer weniger entlastet. Bis zu 20% ihres Budgets wenden Haushalte mit niedrigen Einkommen heute für Krankenkassenprämien auf. Erst was darüber liegt, wird ihnen als Prämienverbilligung ausbezahlt. Es verwundert nicht, dass die Prämienlast der zweithäufigste Grund für Schulden ist und zu den grössten Sorgen der Bevölkerung gehört.
Der Bundesbeitrag, der für die Prämienverbilligungen ausgeschüttet wird, beträgt 7.5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Kanton budgetiert seinen ergänzenden Beitrag im Verhältnis zum Bundesbeitrag, ist aber in der Festlegung von dessen Höhe weitgehend frei. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt einzig vor, dass die Kantone den Versicherten in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» Prämienverbilligungen gewähren müssen und dass für «untere und mittlere Einkommen» die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent zu verbilligen sind.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz bestimmt, wie hoch der Kantonsbeitrag im Verhältnis zum Bundesbeitrag mindestens ausfallen muss, und es hält zudem fest, dass der Bundesbeitrag im Unterschied zum Kantonsbeitrag nicht für Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Verlustscheine verwendet werden darf.
Tiefe und mittlere Einkommen entlasten
2012 senkte der Kanton Zürich im Rahmen einer Sparübung den Kantonsanteil von 100% auf 80% des Bundesbeitrags, womit der Kanton 100 Millionen Franken auf Kosten der einkommensschwachen Haushalte einsparte. 2019 forderte ein dringliches Postulat der SP erfolgreich, die Einkommensgrenze, die zum Bezug von Kinderprämienverbilligungen berechtigt, zu erhöhen, ohne dabei andere IPV-Beziehende schlechter zu stellen. Seit 2020 beträgt der Kantonsbeitrag deshalb 92% des Bundesbeitrags. Eine Erhöhung des Kantonsanteils auf mindestens 100% bedeutet, dass der Kanton zusätzlich 40 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung stellt. Damit wird für viele Haushalte die untragbare Last der Krankenkassenprämien gedämpft.
Wirklich aus der Prämienfalle heraus gelangen wir allerdings erst mit der nationalen «Prämien-Entlastungs-Initiative» der SP, die zurzeit im Bundesparlament verhandelt wird. Sie verlangt, dass kein Haushalt mehr als 10% seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Was darüber liegt, soll aus der Bundes- und der Kantonskasse beglichen werden. Das bedeutet einen Systemwechsel weg vom «Prämienverbilligungstopf», der eine begrenzte Summe Geld auf die Bevölkerung verteilt, hin zu einem garantierten Anspruch auf Prämienverbilligungen und zur Überwindung des unfairen Kopfprämiensystems.
Bis die 10%-Initiative der SP zum Durchbruch kommt, ist es wichtig, den Prämienverbilligungstopf mit möglichst hohen Beiträgen zu füllen und so die unteren und mittleren Einkommen zu entlasten. Die heute viel zu niedrigen Prämienverbilligungen treffen ausgerechnet jene Einkommen, die nun in der Corona-Krise erneut massiv unter Druck sind. Das können wir nicht zulassen. Deshalb Ja zur Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»!
Das Resultat dieser dramatischen Entwicklung: Ein immer kleinerer Teil der Bevölkerung erhält überhaupt Prämienverbilligungen und wird zudem immer weniger entlastet. Bis zu 20% ihres Budgets wenden Haushalte mit niedrigen Einkommen heute für Krankenkassenprämien auf. Erst was darüber liegt, wird ihnen als Prämienverbilligung ausbezahlt. Es verwundert nicht, dass die Prämienlast der zweithäufigste Grund für Schulden ist und zu den grössten Sorgen der Bevölkerung gehört.
Der Bundesbeitrag, der für die Prämienverbilligungen ausgeschüttet wird, beträgt 7.5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Kanton budgetiert seinen ergänzenden Beitrag im Verhältnis zum Bundesbeitrag, ist aber in der Festlegung von dessen Höhe weitgehend frei. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt einzig vor, dass die Kantone den Versicherten in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» Prämienverbilligungen gewähren müssen und dass für «untere und mittlere Einkommen» die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent zu verbilligen sind.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz bestimmt, wie hoch der Kantonsbeitrag im Verhältnis zum Bundesbeitrag mindestens ausfallen muss, und es hält zudem fest, dass der Bundesbeitrag im Unterschied zum Kantonsbeitrag nicht für Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Verlustscheine verwendet werden darf.
2012 senkte der Kanton Zürich im Rahmen einer Sparübung den Kantonsanteil von 100% auf 80% des Bundesbeitrags, womit der Kanton 100 Millionen Franken auf Kosten der einkommensschwachen Haushalte einsparte. 2019 forderte ein dringliches Postulat der SP erfolgreich, die Einkommensgrenze, die zum Bezug von Kinderprämienverbilligungen berechtigt, zu erhöhen, ohne dabei andere IPV-Beziehende schlechter zu stellen. Seit 2020 beträgt der Kantonsbeitrag deshalb 92% des Bundesbeitrags. Eine Erhöhung des Kantonsanteils auf mindestens 100% bedeutet, dass der Kanton zusätzlich 40 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zur Verfügung stellt. Damit wird für viele Haushalte die untragbare Last der Krankenkassenprämien gedämpft.
Wirklich aus der Prämienfalle heraus gelangen wir allerdings erst mit der nationalen «Prämien-Entlastungs-Initiative» der SP, die zurzeit im Bundesparlament verhandelt wird. Sie verlangt, dass kein Haushalt mehr als 10% seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Was darüber liegt, soll aus der Bundes- und der Kantonskasse beglichen werden. Das bedeutet einen Systemwechsel weg vom «Prämienverbilligungstopf», der eine begrenzte Summe Geld auf die Bevölkerung verteilt, hin zu einem garantierten Anspruch auf Prämienverbilligungen und zur Überwindung des unfairen Kopfprämiensystems.
Bis die 10%-Initiative der SP zum Durchbruch kommt, ist es wichtig, den Prämienverbilligungstopf mit möglichst hohen Beiträgen zu füllen und so die unteren und mittleren Einkommen zu entlasten. Die heute viel zu niedrigen Prämienverbilligungen treffen ausgerechnet jene Einkommen, die nun in der Corona-Krise erneut massiv unter Druck sind. Das können wir nicht zulassen. Deshalb Ja zur Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»!