Die Anschaffung der GovWare hat im Sommer und Herbst 2015 für heftige und kontroverse Diskussionen gesorgt. Die Geschäftsprüfungskommission hat unter Beizug von zwei Mitgliedern der Justizkommission den Vorgang eingehend untersucht. Sie hat festgestellt, dass die Anschaffung der GovWare korrekt stattgefunden hat. Sie erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Gutheissung des Zwangsmassnahmengerichts des Obergerichts gemäss dem dafür vorgesehenen Ablauf. Der Evaluationsprozess für die Auswahl der Herstellerfirma wurde als nachvollziehbar beurteilt.
Entgegen des in der Öffentlichkeit zum Teil entstandenen Eindrucks, wonach Regierungsrat Mario Fehr alleine über den Kauf der GovWare entschieden habe, kann festgehalten werden, dass diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit von Justiz, Gericht und Polizei stattgefunden hat. Mario Fehr und die Sicherheitsdirektion nahmen weitgehend die Rolle der Ausführenden ein. Die GPK hat auch festgestellt, dass der Sicherheitsdirektor aufgrund des Antrags der Staatsanwaltschaft und der Genehmigung durch das Obergericht die Beschaffung der GovWare kaum ohne Pflichtverletzung hätte verweigern können.
Die SP hat die Untersuchung durch die GPK von Anfang an unterstützt und nimmt deren Fazit mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Korrektes Handeln ist eine der zentralsten Voraussetzungen für das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat.
Die Frage, ob für den Kauf und den Einsatz von GovWare die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, war, ist und bleibt umstritten. Diese Frage kann die Untersuchung der GPK nicht beantworten. Dazu braucht es eine Klärung wie sie mit der Überarbeitung des BÜPF bevorsteht.
Für den Fall eines Einsatzes von GovWare durch den Staat fordert die SP die Prüfung der Frage, ob diese Software nicht auch durch den Staat produziert werden muss. Nur so kann die Abhängigkeit von (zweifelhaften) privaten Herstellern und das Eingehen von Sicherheitsrisiken vermieden werden.