Die Zustimmung der bürgerlichen Parteien zu dieser Bestimmung stellte die Rechte einiger weniger, privilegierter Landbesitzer über das Interesse der ganzen Bevölkerung, welche sich einen möglichst freien Zugang zu See- und Flussufern wünscht. Deshalb ist dies im nationalen Raumplanungsgesetz auch so festgehalten. Dieser Politik zu Gunsten der eigenen Klientel hat das Bundesgericht nun einen Riegel geschoben.
Die SP dankt dem Verein „Ja zum Seeuferweg“ dafür, dass er gegen diesen Paragraphen Beschwerde einreichte und hat ihn dabei gerne unterstützt. So konnten die Interessen der breiten Bevölkerung effektiv geschützt werden. Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu einem Seeuferzugang für alle statt für wenige kann so dank Bundesgericht beseitigt werden.