In der heutigen Medienkonferenz hat Regierungsrat Heiniger die Gesetzesvorlage für die Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) präsentiert. Die SP des Kantons Zürich hat sich bereits in der Vernehmlassung klar gegen die Umwandlung des KSW von einem öffentlichen Spital in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft geäussert . Die geforderte und erhoffte unternehmerische Freiheit kann auch ohne eine solch tiefgreifende Änderung der Rechtsform erreicht werden. Dass nun Regierungsrat Heiniger nach der Vernehmlassung die Vorlage so angepasst hat, dass dem Kanton eine Mehrheit von über 50% bleiben würde, ändert an dieser grundsätzlichen Kritik der SP nichts.
Für die SP Kanton Zürich ist klar: Der Service Public in der medizinischen Grundversorgung darf nicht aus der Verantwortung der Öffentlichkeit in profitorientierte, börsenkotierte Hände gegeben werden. Auch bei einer maximalen Beteiligung von 49% haben gewinnorientierte Investoren einen zu grossen Einfluss auf den Betrieb der Klinik und dessen Personal. Die ungesunde Ökonomisierung der Grundversorgung ist voraussehbar.
Eine Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur in eine AG wird die SP daher mit allen Mitteln bekämpfen. Notfalls auch mit einem Referendum.
Die SP wird sich aus denselben Gründen auch gegen die Privatisierung der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) wehren. Menschen mit einer psychischen Krankheit oder in einer psychischen Krise sind eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe. Die Behandlung dieser Menschen verstehen wir als öffentliche Aufgabe, die nicht leichtsinnig in private Hände gelegt werden darf.