Die Initiative fordert den Kanton dazu auf, den Gemeinden einen breiten Handlungsspielraum bei der Festlegung der kommunalen Mehrwertabgabe zu gewähren. Die Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, selbst über die Einführung einer Abgabe auf Ein-, Auf- und Umzonungen und deren Höhe zu entscheiden. Gestärkt werden soll auch das Instrument der städtebaulichen Verträge, mit denen Grundeigentümer und Gemeinden massgeschneiderte Lösungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vereinbaren können.
Der Initiativtext sieht vor, dass sich der Kanton auf die Einforderung der vom Bund vorgeschriebenen Mindestabgabe von 20 Prozent bei Einzonungen beschränkt. Die Mittel der kantonalen Mehrwertabgabe sollen ausschliesslich für die Finanzierung von Entschädigungen für Auszonungen eingesetzt werden.
Der vom Regierungsrat am 7. Februar 2018 verabschiedete Entwurf des Gesetzes über den Mehrwertausgleich (MAG) wird aktuell in der Kommission für Planung und Bau des Kantonsrats diskutiert. Er sieht unter anderem vor, dass der kommunale Abgabesatz auf 15 Prozent beschränkt wird und die Gemeinden keine kommunale Abgabe auf Einzonungen erheben dürfen. Mit der Erhebung einer kantonalen Mehrwertabgabe von 5 Prozent auf alle Auf- und Umzonungen will der Regierungsrat zudem eine Bürokratie aufbauen, die Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unnötig belastet.
Das Initiativkomitee fordert den Kantonsrat auf, bei der Beratung des Entwurfs des Regierungsrats auf die Gemeinden zuzugehen. Diese haben den Regierungsrat schon in ihrer Vernehmlassungsantwort im August 2016 aufgefordert, im Gesetzesentwurf den Handlungsspielraum der Gemeinden zu erhöhen. Dieser Aufforderung ist der Regierungsrat leider bisher nicht nachgekommen.