Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Luzern erhöht der Regierungsrat die Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Ab 2020 haben Familien bis zu einem Einkommen von 62’900 Franken (bisher 53’800 Franken) Anspruch auf Prämienverbilligungen. Damit zeigt der Druck der SP Wirkung und entlastet die Familien von 44’000 Kindern im Kanton Zürich bei den Krankenkassenprämien.
Mit der Ausweitung der Anspruchsberechtigung ist jedoch nur der erste Schritt getan. Nun müssen Kantons- und Regierungsrat auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit die Anpassung der Prämienverbilligungen für Familien mit Kindern nicht auf Kosten anderer Bezugsgruppen wie Einzelpersonen, jungen Erwachsenen in Ausbildung oder Paaren ohne Kinder geschieht – so wie das SP-Kantonsrätin Esther Straub in einem dringlichen Postulat fordert.