Zukünftig wird ein deutlich grösserer Anteil der Zusatzleistungskosten vom Kanton finanziert. Damit werden die Kosten für diese bedeutenden Sozialausgaben fairer aufgeteilt. Gemeinden, die bisher prozentual sehr hohe Sozialkosten tragen, werden deutlich entlastet.
Die Sozialausgaben werden im Kanton Zürich mit dieser Gesetzesänderung nicht erhöht. Für die SP ist klar, dass die Höhe verschiedener Sozialleistungen für die Betroffenen heute nicht ausreichend sind. Diese Frage muss an anderer Stelle diskutiert werden.
Solidarische Finanzierung stärkt die Akzeptanz
Die solidarischere Finanzierung der Sozialleistungen, wie sie heute im Bereich der Zusatzleistungen beschlossen wurde, ist jedoch eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Sozialleistungen und gegen die Abwehrstrategien einzelner Gemeinden gegen Sozialleistungsempfänger*innen.
Die SP hat die Diskussion im Kantonsrat vor fünf Jahren angestossen und sich in den Kommissionsberatungen für einen mehrheitsfähigen Kompromiss stark gemacht. Dass dieser nun bis zur Schlussabstimmung von einer so breiten Allianz mitgetragen wird, war keinesfalls selbstverständlich. Die SP ist hoch erfreut, dass die öffentliche Intervention von Regierungsrat Stocker und die Störmanöver von finanzpolitischen Hardlinern nicht erfolgreich waren.
Ausgleich ist finanziell tragbar
Der Soziallastenausgleich ist für den Kanton Zürich finanziell tragbar – insbesondere vor dem Hintergrund von Reserven, die für weitere Steuersenkungen in der Finanzplanung eingestellt sind. Dass die AL im Kantonsrat den Soziallastenausgleich mit dem Argument der fehlenden Finanzen nicht mitgetragen hat, ist daher nicht nachvollziehbar.