Die aktuelle Spitalfinanzierung (SPFG) mit ihren leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG) führte im Kanton Zürich in den letzten Jahren zu einer gefährlichen und teuren Deregulierung in der Gesundheitsversorgung. Dies führte zu entsprechend falschen Anreizen mit Mengenausweitung. Die Gefahr eines unnötigen Ausbaus von Infrastrukturen und einer Überversorgung im lukrativen Behandlungssegment konnte vom geltenden SPFG bis jetzt nicht aufgefangen werden. Viel eher wurde dieser sogar noch Vorschub geleistet.
Teures Wettrüsten statt mehr Zusammenarbeit
Der nun von der Gesundheitsdirektorin und dem Regierungsrat verabschiedete neuen Entwurf verbessert diese Situation nur halbherzig. Nach wie vor werden im Zweckartikel die wettbewerblichen Elemente gefördert. Statt auf Kooperation und Koordination zwischen den Spitälern wird weiter auf ein teures Wettrüsten gesetzt.
Vor der Lobby der Spitäler eingeknickt ist die Gesundheitsdirektorin auch bei einer möglichen Tarifreduktion bei Überschreitungen von Leistungsmengen. Dies hätte einer Überversorgung und den damit verbundenen steigenden Gesundheitsosten entgegenwirkt – eine Forderung, welche die SP seit Jahren stellt. Dieser Artikel aus dem ersten Entwurf von alt Regierungsrat Heiniger wurde nun aus dem aktuellen Entwurf gekippt. Eine verpasste Chance ist zudem der Verzicht auf die sogenannte Experimentierklausel, mit der neuartige Versorgungsmodelle unkompliziert hätten erprobt werden können.
Profitmacherei auf Kosten von Patient*innen und Personal geht weiter
Auch nur halbherzig berücksichtig hat die Gesundheitsdirektion die von der SP mitunterzeichnete Motion gegen mengenabhängige Honorar- und Bonusvereinbarungen. Dieser unsägliche Profittreiber auf Kosten der Patient*innen gehört verboten und nicht nur «wesentlich eingeschränkt».
Die Corona–Krise hat zudem gezeigt, wie wichtig das Personal in den Spitälern ist. Nun ist es endlich Zeit für die längst überfällige, angemessene Anerkennung. Doch im SPFG ist das nichtärztliche Personal mit keinem Wort erwähnt. Zudem fehlt auch ein GAV für das Personal der Listenspitäler.
Lohnexzesse von Kaderärzt*innen zurückgebunden
Die SP anerkennt jedoch, dass die Gesundheitsdirektion die Lehren aus den immer wieder an die Öffentlichkeit gekommenen Lohnexzessen der Kaderärzte zumindest teilweise gezogen hat: Der Gesamtlohn eine*r Kaderärzt*in – also inklusive Zusatzhonorare – darf den Betrag von 1 Million Franken nicht mehr übersteigen. Dies gilt jedoch leider nur in den Spitälern im Eigentum des Kantons. Auch die möglichen Sanktionen von Spitälern bei der Verletzung des Leistungsauftrags bzw. deren Anforderungen sind nun so gesetzt, dass sie auch eine tatsächlich präventive Wirkung haben.
In der zuständigen Kommission des Kantonsrates (KSSG) ist noch viel Arbeit nötig – im Interesse der Patient*innen, der Prämienzahler*innen und des Personals, welches neben Applaus endlich auch politische Anerkennung verdient hat.