Nach der unsäglichen Ablehnung einer Lösung für den Erlass von Geschäftsmieten durch die rechte Mehrheit im Bundesparlament ist die Lage für das Gewerbe äusserst angespannt.
Das Zürcher Härtefallprogramm wird damit nötiger denn je. Die SP begrüsst, dass der Kantonsrat insgesamt 250 Millionen Franken an À-fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen zur Verfügung stellen und dieses wichtige Zeichen an die Gewerbetreibenden noch vor Weihnachten verabschieden will.
Zur Ausgestaltung des Härtefallprogramms stellt die SP folgende Forderungen: Dem Arbeitsnehmer*innen-Schutz muss Rechnung getragen werden. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Covid-Erwerbsersatz dürfen nicht in den Umsatz eingerechnet werden. Sonst bestünden ungleich lange Spiesse zwischen Arbeitgebenden, die ihre Mitarbeiter*innen entlassen haben, und solchen, die Kurzarbeit anordneten. Die Einrechnung der Kurzarbeitsentschädigung würde besonders personalintensive Unternehmen empfindlich treffen. Zudem muss die Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte, die einen Lohn von unter 4 650 Franken für einen 100-Prozent-Job erhalten, von 80 auf 90 Prozent erhöht werden. Lohneinbussen von 20 Prozent treffen Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen empfindlich und müssen abgefedert werden.
Die SP wird dem Härtefallprogramm zustimmen. Auch gegenüber Nachtragskrediten, die wohl im nächsten Jahr nötig werden, ist sie offen. Insbesondere muss jetzt aber raschmöglichst eine Lösung für die Geschäftsmieten im ganzen Kanton analog zur Stadt Zürich geprüft werden.
Auskünfte
- Hannah Pfalzgraf, SP-Kantonsrätin und Mitglied der Finanzkommission, 079 435 49 25
- Markus Späth, SP-Kantonsrat und Fraktionspräsident, 079 620 33 91