Bereits 2013 haben massgebende Nahverkehrsbetriebe im Kanton Zürich gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (R-GAV) ausgehandelt, der u.a. Arbeitszeiten, Lohn, Sozialleistungen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben regelt. Noch immer stehen jedoch einige Nahverkehrsanbieter abseits und haben den R-GAV nicht unterzeichnet – darunter auch die Verkehrsbetriebe Zürich Oberland und die Verkehrsbetriebe Glattal sowie ihre Sub-Unternehmen.
Beim öffentlichen Verkehr ist der Kanton der primäre Leistungsbesteller. Als solcher kann er auch die Kriterien bestimmen, nach denen er Aufträge vergibt. SP, CSP und AL fordern den Regierungsrat deshalb mit einem am Montag eingereichten Postulat dazu auf, künftig faire Arbeitsbedingungen und Löhne, gute Sozialleistungen sowie die Qualität der Leistungserbringung als ausschlaggebende Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen – und nicht mehr nur den tiefsten Preis.
Konkret soll der Regierungsrat dazu die im R-GAV festgehaltenen normativen Bestimmungen als massgebliche Arbeitsbedingungen der Branche im Kanton Zürich anerkennen und diese bei Ausschreibungen als zwingendes Kriterium für die Offerteneingabe festlegen.
Damit kann der Regierungsrat nicht nur die Nahverkehrs-Angestellten davor schützen, zum Spielball von Konkurrenzkämpfen zwischen einzelnen Betrieben zu werden. Er ermöglicht gleichzeitig auch den Nahverkehrsanbietern gleich lange Spiesse bei der Offertenstellung.