Zürich ist mittlerweile der letzte Kanton, der nicht über ein Bürgerrechtsgesetz verfügt. Das soll sich nun ändern: in ihrer Schlussabstimmung hat die Kommission für Staat und Gemeinden (StGK) der Schaffung eines Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) mit grosser Mehrheit zugestimmt. Das neue Gesetz übernimmt im Wesentlichen den Stand der heutigen kantonalen Einbürgerungsverordnung ins Gesetz und trägt damit der grossen Bedeutung des Bürgerrechts angemessen Rechnung.
Dass die unnötigen Gebühren für Einbürgerungen mit dem neuen Gesetz nicht erlassen werden und straffällig gewordene Jugendliche künftig leicht höhere Hindernisse zu ihrer Einbürgerung überwinden müssen, sind die Schattenseiten des Kompromisses.
Verschärfungen in zentralen Punkten abgewendet
Gleichzeitig ist es der SP jedoch gelungen, von bürgerlicher Seite eingebrachte Verschärfungen bezüglich Einbürgerungen abzuwehren. Dies insbesondere bei den zentralen Punkten der Wohnsitzfristen und Sprachanforderungen. Unter dem Strich bleibt ein breit abgestützter Kompromiss, den auch die SP-Fraktion mitträgt.
Die SP setzt sich darüber hinaus auch weiterhin auf allen föderalistischen Ebenen für eine Senkung der Einbürgerungs-Hürden ein. Denn die Einbürgerung ist nicht der Abschluss, sondern ein zentrales Element des Integrationsprozesses.