Für rund 250 Millionen Franken will der Flughafen Zürich zwei Pisten nach Westen und Norden verlängern. Zwar behauptet die Flughafen Zürich AG, dass es ihr dabei nur um mehr Pünktlichkeit und weniger Lärm am Abend gehe. Doch ein Pistenausbau ist immer auch ein Kapazitätsausbau. Und solange der Flughafen Zürich eine Wachstumsstrategie verfolgt, wird er diese zusätzlichen Kapazitäten auch nutzen.
«Weder die Flughafen Zürich AG noch der Regierungsrat wollen verbindlich versprechen, dass es durch den Pistenausbau zu keiner Zunahme der Flugbewegungen kommt und die Nachtruhe künftig ausgeweitet oder auch nur eingehalten wird. So hat die Bevölkerung nichts vom Pistenausbau – ausser vielleicht noch mehr Fluglärm», hält SP-Kantonsrat Felix Hoesch fest.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3484/2018 vom 7. September 2021 ist zudem unklar, wie die Nachtruhe am Flughafen Zürich in Zukunft geregelt wird. Das Urteil zeigt, dass die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden und neu festgesetzt werden müssen. Die Sachplanbehörde wird sich nun mit der Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr vertieft auseinandersetzen und die Lärmauswirkungen neu festsetzen müssen. Das verunsichert die Bevölkerung in vielen vom Fluglärm betroffenen Gemeinden völlig zu Recht. Um diese Unsicherheit auszuräumen, braucht es eine neutrale Klärung der Konsequenzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.
Pistenausbau und Wachstumsstrategie am Flughafen Kloten stehen nicht nur wegen der Lärmbelastung, sondern auch wegen der Klimakrise quer in der Landschaft. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es keinen Ausbau am Flughafen, sondern bei den (Nacht-)Zugverbindungen nach ganz Europa. Dadurch würden viele Kurzstreckenflüge unnötig und Mittelstreckenflüge erhielten eine echte, klimafreundliche Konkurrenz.