Neues Polizeigesetz: Schutz der Grundrechte immer noch mangelhaft

Die Revision des Polizeigesetzes nimmt einige Kritikpunkte aus der Vernehmlassung auf. Trotzdem bleiben Bedenken, dass die Grundrechte angesichts der neuen Überwachsungsmöglichkeiten nicht ausreichend geschützt sind.

Nachdem verschiedene Parteien und Organisationen in der Vernehmlassung Kritik äusserten, hat der Regierungsrat seinen Entwurf für das neue Polizeigesetz nun an einigen Stellen präzisiert. Insbesondere, dass polizeiliche Überwachungsmassnahmen nun auf bestimmte Straftaten eingeschränkt werden, ist erfreulich. Trotz dieser Präzisierungen bleiben jedoch Bedenken, dass die Grundrechte angesichts der neuen Überwachungsmassnahmen nicht ausreichend geschützt sind.

Die Überwachungsmassnahmen im Polizeigesetz dienen nicht der Aufklärung bereits begangener Straftaten, sondern der Prävention und Erkennung. Gemäss der neuen Gesetzesvorlage muss kein konkreter Tatverdacht vorliegen, um eine Überwachung anzuordnen.

Um die Grundrechte unbescholtener Bürger:innen zu schützen, sollten solche Überwachungsmassnahmen jedoch nur in einem klar definierten Rahmen und bei dringendem Verdacht auf schwere Straftaten, wie etwa Menschenhandel, eingesetzt werden. Eine flächendeckende Überwachung zur Prävention von Bagatelldelikten ist mit den Grundrechten nicht vereinbar.

Zudem sollten Überwachungen zwingend vorgängig durch das Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden müssen – und nicht erst wie vom Regierungsrat vorgeschlagen im Nachhinein. Sonst verkommt die Genehmigung zum Abnicken.

Überwachungsmassnahmen geschehen ohne Wissen der Betroffenen und bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb setzt sich die SP dafür ein, dass solche Zwangsmassnahmen nur sehr gezielt und auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage angewendet werden.

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