Der Regierungsrat hat im Abstimmungskampf eine grundrechtskonforme Umsetzung des Gegenvorschlags zur Anti-Chaoten-Initiative versprochen. Die nun vorliegende Umsetzungsvorlage wird dem nicht gerecht. Die SP beantragt deshalb eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat.
Im Abstimmungskampf zur Anti-Chaoten-Initiative hat der Regierungsrat versprochen, dass die Achtung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Umsetzung seines Gegenvorschlags sein werde. Unter dieser Annahme hat die Bevölkerung die SVP-Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag angenommen.
Nun liegt die Umsetzungsvorlage des Regierungsrats zum angenommenen Gegenvorschlag vor. «Der Regierungsrat hat sein Versprechen leider nicht eingehalten. Stattdessen riskiert der Regierungsrat mit dieser Gesetzesvorlage eine grundrechtswidrige Einschränkung der Demonstrationsrechte», so SP-Kantonsrätin Leandra Columberg.
Berechtigte Zweifel an der Grundrechtskonformität
So bestehen berechtigte Zweifel an der Grundrechtskonformität sowie der Achtung des übergeordneten Rechts. Das Bundesgericht hat z.B. bereits vergleichbare Gesetzesartikel anderer Kantone aufgehoben und als nicht grundrechtskonform beurteilt, wobei diese noch weniger absolut formuliert waren als die vorliegende Gesetzesvorlage.
Der Regierungsrat konnte auch nicht hinreichend darlegen, inwiefern eine vertiefte Auseinandersetzung zur Sicherstellung der Achtung der Grundrechte sowie des übergeordneten Rechts stattgefunden hätte. Dabei war die Achtung der Grundrechte und des übergeordneten Rechts ein zentraler Teil der Formulierung der allgemeinen Anregung, die von der Stimmbevölkerung als Gegenvorschlag angenommen wurde.
Zudem ist ein Präzedenzfall zur Kostenersatzforderung nach wie vor gerichtlich hängig. Um Grundrechtskonformität und Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss das Urteil in diesem Präzedenzfall abgewartet werden.
Bevölkerung will keine grundrechtswidrige Einschränkung ihrer Rechte
«Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die extreme Anti-Chaoten-Initiative abgelehnt und damit klargemacht, dass sie keine grundrechtswidrige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit will», so Leandra Columberg. Die SP beantragt deshalb die Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat und wird sich auch weiter für eine grundrechtskonforme Umsetzung des Gegenvorschlags, eine lebendige Demokratie und die Wahrung der Demonstrationsfreiheit im Kanton Zürich einsetzen.