SP lehnt Teilrevision des Polizeigesetzes ab: Keine grundlose Massenüberwachung der Bevölkerung

Die SP Kanton Zürich spricht sich gegen die Teilrevision des Polizeigesetzes aus. Sie kritisiert, dass die überarbeitete Vorlage zentrale Vorgaben des Bundesgerichts unzureichend umsetzt und weiterhin erhebliche Risiken für Grund- und Datenschutz birgt. Zudem bringt die Vorlage keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn, verschiebt aber die Grenzen staatlicher Überwachung zulasten der Grundrechte.

In der Schlussabstimmung der Kommission für öffentliche Sicherheit (KJS) hat die bürgerliche Mehrheit eine Vorlage durchgesetzt, die aus Sicht der SP Kanton Zürich weiterhin gravierende grund- und datenschutzrechtliche Mängel aufweist. Die Vorlage berücksichtigt die klaren Schranken des Bundesgerichts zu wenig. Auch die öffentlich geäusserte Kritik von Rechts- und Datenschutzexpert:innen bleibt weitgehend unbeachtet.

Besonders problematisch bleiben die Bestimmungen zur polizeilichen Informationsbeschaffung im virtuellen Raum, der Einsatz von KI-Analysesystemen sowie der praktisch uneingeschränkte interkantonale Datenaustausch. Diese Regelungen sind zu unklar formuliert, erlauben den Zugriff auf grosse Mengen sensibler Daten – und öffnen der grundlosen Massenüberwachung der Bevölkerung Tür und Tor.

Massiver Eingriff in die Grundrechte
SP-Kantonsrätin Leandra Columberg hält fest: «Mit dieser Vorlage dürfte die Polizei präventiv massenweise persönliche Daten der Bevölkerung sammeln, ohne konkreten Straftatverdacht. Ein solch massiver Eingriff in die Grundrechte ist weder gerechtfertigt noch zielführend.»

Die SP lehnt die Teilrevision des Polizeigesetzes ab. Sie fordert eine Revision, die Transparenz, Verhältnismässigkeit und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung konsequent gewährleistet.

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