Auf den 1. März 2019 tritt das neue Asylgesetz in Kraft. Wie SP-Regierungsrat Mario Fehr am Donnerstag vermelden konnte, ist der Kanton Zürich bereit für die Systemumstellung: Die Infrastruktur steht und alle 166 Zürcher Gemeinden kommen ihren Verpflichtungen bei der Unterbringung nach.
Was selbstverständlich tönt – dass alle Gemeinden mitziehen – muss mit Blick über die Kantonsgrenze als Erfolg für den Kanton Zürich und den zuständigen Regierungsrat Mario Fehr bezeichnet werden. Auch dass die Anzahl unterirdischer Unterkünfte auf ein Minimum reduziert werden konnte, ist erfreulich.
St. Gallen plant ebenfalls aktive Härtefall-Prüfung
Die im Mai 2017 veranlasste Überprüfung der Fälle von abgewiesenen Asylsuchende, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Zürich leben und nicht kriminell in Erscheinung getreten sind, verläuft weiter positiv: 88 von mittlerweile 139 überprüften Fälle wurden als Härtefälle anerkannt.
Besonders erfreulich ist dabei, dass das von SP-Regierungsrat Mario Fehr ins Leben gerufene Modell der aktiven Überprüfung nun Schule macht. So will offenbar die St. Galler Regierung nach dem gleichen Modell die Fälle ihrer 200 Nothilfebeziehenden überprüfen. Eine Entwicklung, die positiv stimmt – und hoffentlich weiter Schule macht.