Bürgerliche wollen Uferwege verhindern

An der Kantonsratssitzung vom 21. Oktober hat die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat deutlich gemacht, dass sie Verfassung und übergeordnete Gesetzgebungen für Makulatur hält. Angeführt von der SVP hat sie bei der Behandlung des Umsetzungsvorlage für den Bau von Uferwegen einem Antrag zugestimmt, die beim Schutz der Eigentumsrechte der Villenbesitzer am Zürichsee weiter geht als die Bundesverfassung.

Unter anderem werden mit dem Antrag zweierlei Rechte für Grundeigentümer geschaffen. Ein Bauer kann für einen Wanderweg über seine Weide ebenso enteignet werden, wie eine Liegenschaftenbesitzerin, deren Grundstück einer neuen Strasse im Wege steht. Das aber soll nun nicht mehr gelten für Seeanstösser. Abgesehen davon, dass ich das anstössig finde, wird mit dieser Bestimmung der Bau eines zusammenhängenden Fuss- und Wanderweges entlang des Zürichsee unmöglich. Dass dieser Antrag von ganz rechts gestellt werden würde, damit war zu rechnen, dass er aber im Kantonsrat mit Unterstützung von CVP und EVP ein Mehrheit finden würde, damit habe ich, ehrlich gesagt, nicht gerechnet. Schliesslich ist es weit herum bekannt, wie sich der CVP-Fraktionschef und Wädenswiler Stadtpräsident über den von SP und Grünen in Volksabstimmungen durchgesetzten Uferweg zwischen Wädenswil und Richterswil ausgiebig freut und es war die EVP, die ebenfalls mit einer Volksinitiative einen Seeuferweg in der Verfassung verankern wollte.

Doch jetzt, wo es darum geht, den Weg zu vollenden, kuschen auch sie vor dem Komitee Fair, das von einem ehemaligen Chefbeamten der Volkswirtschaftsdirektion gegründet und von seinem ehemaligen Vorgesetzen, alt Regierungsrat Jekker präsidiert wird. Ihnen sind die Rechte und die Lebensqualität der breiten Bevölkerung egal. Sie stellen sich ganz in den Dienst der Immobilienspektulanten, die mit Liegenschaften mit exklusiven Seezugang auf Kosten der Rechte des Staates und der gesamten Bevölkerung immense Gewinne erzielten und weiterhin erzielen wollen.

Sicher lässt sich mit dem Gang ans Bundesgericht, diesen Diebstahl von öffentlichem Eigentum eingrenzen, denn der Zugang zu Gewässern für alle ist gesetzlich garantiert und das zu 95 % aufgeschüttete Ufer am Zürichsee kann nie in uneingeschränktes Eigentum übergehen. Natürlich freue ich mich, dass sich bereits Privatpersonen gemeldet haben, die bereit sind den Rechtsweg zu beschreiten. Wichtiger aber wäre es, dass die Politik einen seriösen Job macht! Genossinnen und Genossen, meldet euch und fordert den freien Blick auf den Zürichsee für alle ein. Jetzt

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Denn Genossinnen und Genossen: Jetzt geht es um mehr als nun um den freien Blick auf den Zürichsee. Jetzt geht es einmal mehr um Verteilungsgerechtigkeit.

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