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Ja zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz

Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz ist ein ausgewogener und breit abgestützter Kompromiss, der die Anforderungen für den Erwerb des Bürgerrechts vereinheitlicht und damit für faire Einbürgerungsverfahren im ganzen Kanton sorgt.

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Stimmrechtsalter 16 nimmt die nächste Hürde

Nach der vorberatenden Kommission stimmt auch der Kantonsrat dem Stimmrechtsalter 16 zu. Ein ebenso erfreulicher wie überfälliger Entscheid – sind Jugendliche doch am nachhaltigsten von den heutigen politischen Weichenstellungen betroffen.

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