Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist es für Bewohnende und Mitarbeitende von Asylzentren und Notunterkünften äusserst schwierig, die Regeln des Bundes zum Schutz vor dem Corona-Virus einzuhalten. Dies führt zu einer grossen Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr von COVID-19.
Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen alles unternehmen, um die Vorgaben des Bundes auch in Asylzentren und Notunterkünften umzusetzen. Dass die Sicherheitsdirektion im ehemaligen Pflegezentrum Erlenhof in der Stadt Zürich inzwischen eine separate Station mit Krankenzimmern für besonders verletzliche Personen aus dem Asylbereich eingerichtet hat, ist deshalb wichtig und richtig.
Ein besonderer Anlass zur Sorge besteht jedoch in unterirdischen Unterkünften. Hier herrschen erschwerte Bedingungen vor, um die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorgaben des Bundes zu gewährleisten. Mit dem Rückkehrzentrum Urdorf ist im Kanton Zürich nach wie vor eine solche Unterkunft in Betrieb.
Die SP Kanton Zürich lehnt unterirdische Asyl- und Nothilfezentren grundsätzlich ab. In Zeiten des Corona-Virus muss das unterirdische Rückkehrzentrum Urdorf jedoch schnellstmöglich geschlossen und die Bewohnenden anderweitig untergebracht werden.