Schon in der Vergangenheit lag Einiges im Argen beim Lärmfonds. Das Reglement und die Rechnung des Lärmfonds wurden erst auf grossen Druck von Bürgerorganisationen und Politik veröffentlicht. Es wurde auch versprochen, dass die Liste derjenigen Verpflichtungen, welche durch Fondsgeldern beglichen werden dürfen, abschliessend sei. Nun war letztes Jahr aber zu vernehmen, dass der Neubau der Schallschutzanlage bei Rümlang ebenfalls aus dem Lärmfonds bezahlt wird, obwohl so eine Ausgabe im Reglement nicht vorgesehen ist. Der Bau dieser Anlage ist natürlich dringend nötig, er gehört aber nicht zur Infrastruktur eines Flughafens und hat in erster Linie nichts mit den Aufgaben des Lärmfonds zu tun. Der Fonds ist vorwiegend für Entschädigungszahlungen an die Flughafenanwohnerinnen und Flughafenanwohnern da. Sei es für die Bezahlung von Schallschutzmassnahmen an ihren Liegenschaften, oder dann mal in wohl noch immer ferner Zukunft, für Entschädigungszahlungen für deren Wertminderung durch Fluglärm.
Es ist schon stossend genug, dass das Reglement auch Zahlungen zulässt wie PR-Aktivitäten, Expertisenberichte, Dachziegelklammerungen (welche rein gar nichts mit Lärm zu tun haben) und Anwaltskosten (notabene für Anwälte, die sich gegen Leute einsetzen, die ihre berechtigten Entschädigungsforderungen einbringen). Wenn nun aber das Reglement immer wieder nach den Bedürfnissen der Flughafen AG angepasst werden kann, verkommt der Lärmfonds zum Selbstbedienungsladen. Um die Schallschutzanlage bei Rümlang nämlich aus dem Lärmfonds berappen zu können, wurde vom beaufsichtigendem Komitee einfach kurz mal das Reglement dementsprechend angepasst. Das geht so nicht! Wenn man bedenkt, dass zahlreiche HausbesitzerInnen seit Jahren auf die Entschädigung ihrer Gelder für den Einbau von Schallschutzfenstern warten, ist dieses Vorgehen geradezu skandalös.
Dieser Missstand soll mit der Parlamentarischen Initiative behoben werden. Es kann nicht sein, dass der Kanton Zürich nur als Beisitzer des Lärmfonds geduldet ist, aber kein Stimmrecht hat. Nur mit dem Stimmrecht hat der Kanton Gewähr, sich genügend einbringen zu können und die Kontrolle zu haben. Immerhin hat sich der Kanton Zürich in einer Vereinbarung mit dem Flughafen verpflichtet, als Vorfinanzierer zu agieren, falls die Entschädigungsforderungen 1,1 Mrd. Franken überschreiten sollten. Der Kanton hat also ein starkes Interesse daran, wie die Lärmfondsgelder eingesetzt werden, um die Gefahr zu verhindern, dass Steuergelder eingesetzt werden müssen.