Im Mai 2017 veranlasste SP-Regierungsrat Mario Fehr, dass abgewiesene Asylsuchende im Kanton Zürich, die seit mindestens fünf Jahren hier, nicht kriminell in Erscheinung getreten und verhältnismässig gut integriert sind, proaktiv und von Amtes wegen auf Härtefälle überprüft werden.
Nach einem Jahr liegen nun die ersten Ergebnisse vor: Von den 114 bisher überprüften Personen haben 48 eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und 15 warten nach zustimmender Beurteilung des Migrationsamtes auf die Empfehlung der Härtefallkommission. 39 Überprüfungen laufen noch. Diese ersten Ergebnisse sind erfreulich und stimmen für den weiteren Verlauf der Überprüfung positiv.
Negativer Integrationsanreiz wird beseitigt
Mit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes (voraussichtlich im März 2019) werden den Gemeinden ausserdem neu auch vorläufig Aufgenommene an die Asylquote angerechnet, die wirtschaftlich selbständig und nicht auf Asylfürsorge angewiesen sind – und damit ein negativer Integrationsanreiz für die Gemeinden beseitigt.
Diese Änderung lässt natürlich darauf hoffen, dass weitere Gemeinden dem Beispiel von Zürich und Winterthur folgen und in die Integration investieren. Denn davon profitieren schlussendlich alle Beteiligten – von den Direktbetroffenen über die Gemeinden und Steuerzahlenden bis hin zur Wirtschaft.
Vorbildliche MNA-Betreung
Last but not least ist nicht nur die weiter rückläufige Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) erfreulich, sondern auch die über den Dienst nach Vorschrift hinausgehenden Bemühungen des Kantons Zürich um eine altersgerechte Unterbringung und individuelle Begleitung und Förderung der MNA – von der schulischen Entwicklung über Freizeitaktivitäten bis hin zur sozialen und beruflichen Integration.