Heute Vormittag informierte SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr zusammen mit Fachleuten an einer Medienkonferenz über zwei unabhängig erstellte Gutachten zum sog. Fall Flaach. Die Gutachten zeigen, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Handeln der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und der Kindstötung vom 1. Januar 2015 gibt.
Die SP Kanton Zürich begrüsst diese umfassende und sachbezogene Abklärung zum Fall Flaach. Die Justizdirektion und SP-Regierungsrätin Jaqueline Fehr haben besonnen und sorgfältig gehandelt.
Ungerechtfertigte Kritik
Die teilweise massive Kritik an der KESB vor einem Jahr war nicht berechtigt. Es ist unverantwortlich, bei tragischen Vorfällen vorschnell Behörden und Mitarbeitende anzugreifen. Der Fall Flaach ist eine schreckliche Familientragödie. Er eignet sich weder für politische Manöver noch für Pauschalkritik an der KESB. Der vorliegende Fall zeigt aber auch, dass eine sachliche und detaillierte Auseinandersetzung mit dem Fall in jeder Hinsicht sinnvoll ist.
Kindesschutz konstant weiterentwickeln
Es ist unumstritten, dass es Optimierungsmöglichkeiten rund um die KESB gibt. Die KESB ist eine neue Behörde. Viele der von der Justizdirektion aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten wurden bereits in Angriff genommen. Die SP Kanton Zürich begrüsst es ausdrücklich, dass weitere Verbesserungen und Standardisierungen in den Abläufen vorgenommen werden, die Zusammenarbeit zwischen KESB und AJB (Amt für Jugend und Berufsberatung) intensiviert und der Kindesschutz so stetig weiterentwickelt wird.
Es darf jedoch auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass tragische Fälle wie derjenige von Flaach in keinem System ganz ausgeschlossen werden können. Richtig und wichtig ist es, dass der Staat alles unternimmt, um solche schrecklichen Vorfälle so weit wie möglich zu verhindern.