Gemeinsame Medienmitteilung der AL, SP, Grünen und
EVP Kanton Zürich sowie SBK ZH/GL/SH und VPOD Zürich
Die Angestellten der Kantonsspitäler leisten unverzichtbare Arbeit für die Gesundheitsversorgung. Dennoch erhalten sie seit Jahren nicht den vollen oder sogar gar keinen Teuerungsausgleich. Vier parlamentarische Initiativen von AL, SP, Grünen, EVP verlangen nun, dass die vier Spitäler ihrem Personal die kantonale Teuerungszulage wieder ausrichten.
Die Angestellten der Kantonsspitäler USZ, KSW, PUK und ipw leisten unverzichtbare Arbeit für die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung. Trotzdem erhalten sie seit Jahren nicht den vollen und 2025 mehrheitlich gar keinen Teuerungsausgleich. Dies im Gegensatz zum kantonalen Personal.
Mit der Umwandlung der Spitäler in selbstständige Anstalten wurde ermöglicht, dass diese von den kantonalen Anstellungsbedingungen abweichen – unter anderem bei der Teuerungszulage. Der Regierungsrat genehmigte diese Änderung 2022 – notabene mit der Begründung, es müsse den Spitalräten möglich sein, zusätzliche Mittel festzulegen, um sich auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeber:innen positionieren zu können (RRB-Nr. 815–818/2022).
Handlungsspielraum zum Nachteil des Personals
Den neuen Handlungsspielraum nutzten die Spitäler jedoch zum Nachteil des Personals: Sie kürzten die Teuerungszulage inzwischen drei Jahre in Folge – gegen den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers.
Gegen diese Kürzungen haben rund 2400 Angestellte gemeinsam mit der Gewerkschaft VPOD Zürich sowie den kantonalen Verbänden von SBK (ZH/GL/SH), Physioswiss (RV ZH-GL) und dem Hebammenverband (SHV ZH/SH) den Protest «Ganzer Teuerungsausgleich für ganze Arbeit!» lanciert. Die Spitalräte schlugen diesen in den Wind: 2025 erhalten die USZ-Angestellten nur 0,5 statt 1,1% Teuerungsausgleich. Am KSW sowie an PUK und ipw erhalten sie gar keinen.
Fraktionen nehmen Protest der Spitalangestellten ernst
Die Fraktionen von AL, SP, Grünen und EVP nehmen den Protest ernst. Gemeinsam haben sie heute vier parlamentarische Initiativen eingereicht, die verlangen, dass die Änderung rückgängig gemacht wird und die Kantonsspitäler ihrem Personal die kantonale Teuerungszulage wieder ausrichten müssen.
«Gerade im Gesundheitswesen, das stark vom Fachkräftemangel betroffen ist, erstaunt es, dass auf eine faire und verlässliche Lohnentwicklung verzichtet wird», sagt Renata Grünenfelder, SP Kantonsrätin und Gesundheitspolitikerin.
Gianna Berger, Kantonsrätin der AL, ergänzt:
«Gesundheitsversorgung gilt als systemrelevant, wird aber betriebswirtschaftlich kleingerechnet. Spitäler sparen beim Personal quer durch alle Berufsgruppen, um auf dem Papier gut dazustehen – mit negativen Folgen für Löhne, Versorgung und Wertschätzung. Eine faire Personalpolitik ist keine Belastung, sondern eine notwendige Investition in ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem.»
Eine gesetzliche Anbindung an die kantonale Teuerungszulage auch für das Spitalpersonal ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein zentrales Element für die Planungssicherheit und für die Sicherung der Qualität der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich.