Der Kern des Gesetzes sind die wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen für alle direkt und indirekt betroffenen Branchen, von der Gastronomie über die Kultur bis zu den Medien. Diese sind zentral für die Bekämpfung der Pandemie. Denn wenn die Menschen sich mit ihrer Existenznot nicht im Stich gelassen fühlen, ist ihre Bereitschaft höher, die gesundheitlichen Massnahmen mitzumachen.
Um diese gesundheitlichen Massnahmen geht es beim Covid-Gesetz übrigens nicht. Wir stimmen am 13. Juni also nicht über Maskenpflicht, Schutzkonzepte oder geschlossene Restaurants ab. Diese Massnahmen beschliesst der Bundesrat gestützt auf das vor Jahren von der Bevölkerung mit grossem Mehr beschlossenen Epidemien-Gesetz.
Wir stimmen am 13. Juni nicht über Maskenpflicht, Schutzkonzepte oder geschlossene Restaurants ab.
Bei der Beratung des Covid-Gesetzes konnten wir als SP gemeinsam mit den Betroffenen wichtige Erfolge erreichen. So haben wir z.B. die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige und Geschäftsinhabende im Gesetz verankert. Das ermöglicht ihnen weiterhin ein Einkommen. Wir haben die Möglichkeit der Kurzarbeit auf prekär Beschäftigte ausgeweitet und verlängert, sowie die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen erhöht. Das sichert Zehntausenden einen Lohn. Wir haben erreicht, dass Erwerbslose länger Arbeitslosengelder erhalten. Und wir haben eine Härtefallregelung durchgebracht. Diese erlaubt den betroffenen Restaurants, Fitnesszentren, Kulturlokalen, Reisebüros und Co., dass ein Teil ihrer ungedeckten Fixkosten gedeckt werden können.
All diese Massnahmen haben ein gemeinsames Ziel: Konkurse verhindern, Arbeitsplätze erhalten und Existenzen sichern. Bei einem Nein zum Covid-Gesetz würden unsinnigerweise alle diese Errungenschaften per Ende September eingestellt. Genau deshalb braucht es ein Ja zum Covid-Gesetz!