Der kantonale Datenschutzbeauftragte sowie die Rechtsanwälte Métille und Guyot haben im Auftrag der Universität bzw. des Universitätsrats die Datenerhebung und die Datenherausgabe der Universität in Bezug auf die Ereignisse am Medizinhistorischen Institut und Museum untersucht. Beide kommen zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft unverhältnismässig gehandelt hat. Sie hat von der Universität ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu umfangreiche Daten verlangt.
Damit bestätigt sich das Bild einer Staatsanwaltschaft, die grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze aus den Augen verloren hat und nach eigenem Gutdünken handelt. Auch im Fall von Prof. Iris Ritzmann machte die Staatsanwaltschaft schon mit unverhältnismässigem Vorgehen von sich reden. Namentlich der übereifrige Staatsanwalt Andrej Gnehm und der Oberstaatsanwalt, der dieses Verhalten zulässt, gefährden damit den Ruf und die Glaubwürdigkeit der gesamten Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft nimmt im Rechtsstaat eine wichtige Funktion ein. Die SP hat sich immer für funktionsfähige und unabhängige Staatsanwaltschaften eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Klar ist aber auch, dass staatliche Institutionen nicht willkürlich handeln dürfen, sondern sich an Prinzipien zu orientieren haben. Dazu gehört ganz wesentlich die Verhältnismässigkeit. Diese ist im Fall Mörgeli nach Einschätzung der Experten verschiedentlich klar verletzt worden. Das ist inakzeptabel. Die SP erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen unverzüglich nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit orientiert und fordert insbesondere vom Oberstaatsanwalt, dass er seine entsprechende Verantwortung wahrnimmt.
Was das Ermittlungsbegehren gegen Regine Aeppli betrifft, sieht sich die SP in ihrer Haltung bestärkt: Es ist unverhältnismässig und auf sehr durchschaubare Weise politisch motiviert. Es soll ablenken vom Kern des Skandals: Die Unfähigkeit der Universitätsleitung, die Personalie Mörgeli zeitgerecht und ohne schwerwiegenden Reputationsschaden für die Universität zu regeln.