In keinem anderen Kanton wurden mehr solche Adoptionen durchgeführt als in Zürich. Von schweizweit 881 Fällen im Zeitraum zwischen 1979 und 1997 fallen ganze 201 auf den Kanton Zürich – also fast ein Viertel aller Fälle. Obwohl die Behörden bereits früh über den Kinderhandel informiert waren, verhängten sie keinen Adoptionsstopp.
Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz überliessen den Vollzug im Adoptionswesen den Kantonen. Damit sind auch die Kantone in der Pflicht, wenn es um die Aufarbeitung geht. Als Kanton mit der höchsten Anzahl an Adoptionen aus Sri Lanka kommt dem Kanton Zürich hier eine besondere Rolle zu.
Postulat der SP zeigt bereits Wirkung
Mit einem Postulat forderten deshalb SP, GLP, Grüne, CVP und EVP die historische Aufarbeitung der Umstände rund um die illegalen Auslandsadoptionen seit den 1960er Jahren. Der Bericht soll von einer unabhängigen Expert*innengruppe erarbeitet werden und die Vorgänge im Kanton Zürich und ihre Folgen untersuchen. Zudem soll den Betroffenen ein uneingeschränkter Zugang zu den Akten ermöglicht sowie die Archivierung der Akten geregelt werden.
Der Regierungsrat nimmt das Postulat nun entgegen und hat auch bereits erste konkrete Schritte eingeleitet. So bieten die Zentralbehörde Adoption beim Amt für Jugend und Berufsberatung sowie das Staatsarchiv Betroffenen unentgeltliche Unterstützung bei Recherche, Akteneinsicht und Herkunftssuche. Die entsprechenden Anlaufstellen sind auf der Website des Kantons ersichtlich.
Dass der Kanton Zürich bereit ist, Anlaufstellen für Betroffene einzurichten und die Adoptionen im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts untersuchen zu lassen, ist richtig und wichtig. Die historische Aufarbeitung ist von grosser Bedeutung, um das Unrecht, das den Betroffenen zugefügt wurde, gesellschaftlich anzuerkennen.