Keine grundlose Massenüberwachung der Bevölkerung

Die SP Kanton Zürich kritisiert die von der rechtsbürgerlichen Mehrheit im Kantonsrat verabschiedete Teilrevision des Polizeigesetzes scharf. Das Gesetz birgt erhebliche Risiken für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz und ist aus Sicht der SP nicht grundrechtskonform anwendbar.

Die mit den Stimmen von SVP, FDP und Mitte beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes enthält inakzeptable Bestimmungen zur polizeilichen Informationsbeschaffung im virtuellen Raum und zum Einsatz von KI-Analysesystemen. Damit darf die Polizei ohne konkreten Straftatverdacht grosse Mengen sensibler Daten über die Bevölkerung sammeln und bearbeiten. Das öffnet der staatlichen Massenüberwachung der Bevölkerung Tür und Tor.

Die SP setzte sich für ein Polizeigesetz mit zeitgemässen Instrumenten zur gezielten Kriminalitätsbekämpfung ein. Verabschiedet wurde nun aber eine Vorlage, die zentrale Datenschutzvorgaben des Bundesgerichts unzureichend umsetzt und keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn bringt. 

SP-Kantonsrätin Leandra Columberg sagt: «Was heute beschlossen worden ist, ist kein ausgewogenes Polizeigesetz, sondern eine rechtsstaatlich problematische Vorlage mit gravierenden Mängeln beim Grundrechts- und Datenschutz. Es ist verantwortungslos, dass die rechtsbürgerliche Mehrheit ein solches Gesetz trotz aller Warnungen verabschiedet hat.»

Die SP Kanton Zürich lehnt diese Revision entschieden ab. Sie wird sich weiterhin konsequent für die Einhaltung der Grundrechte und den Schutz der Bevölkerung vor unverhältnismässiger staatlicher Überwachung einsetzen.

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