Der Regierungsrat hat heute informiert, dass das Kantonsspital Winterthur eine Aktiengesellschaft werden soll. Die SP des Kantons Zürich lehnt diesen Entscheid dezidiert ab. Die Form der Aktiengesellschaft wird nur gewählt, weil das Ziel die Privatisierung des Kantonsspitals Winterthurs ist.
Der Regierungsrat äusserte an seiner heutigen Medienkonferenz, dass er sich aus der Aufsicht über das Spital zurückziehen will. Es steht nicht die Aktiengesellschaft im Kantonsbesitz im Vordergrund und die Aktiengesellschaft soll nicht gemeinnützig sein. Das öffnet Tür und Tor für privatrechtliche Beteiligungen. Mit dieser neuen Form als Aktiengesellschaft würde der Kantonsspital auch nicht mehr den kantonalen Personalbestimmungen unterstehen. Renditeverpflichtungen und der Druck, gewinnbringend zu arbeiten, würden das Personal zusätzlich belasten und die Versorgungsqualität aufs Spiel setzen.
Die SP ist entschieden gegen die Tendenz, öffentliche Spitäler zu privatisieren. Mit der neuen Spitalplanung und Abgeltung der Leistungen mit Fallpauschalen hat sich die Spitallandschaft stark verändert. Es ist offen, wie sich die Spitäler im Zuge des DRG entwickeln werden. In diesem veränderten Umfeld ist eine Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur komplett unnötig.
Eine gute Spitalversorgung für die Bevölkerung ist eine wichtige Aufgabe des Kantons Zürich und soll nicht ausgelagert werden. Spitäler sollen keine Privatsache sein. Für die SP ist deshalb klar: Das Kantonsspital Winterthur muss auch in Zukunft in öffentlicher Hand bleiben. Eine Umwandlung des Kantonsspitals in eine Aktiengesellschaft wird die SP deshalb bekämpfen, nötigenfalls mit einem Referendum.
Weitere Auskünfte:
Andreas Daurù, Kantonsrat, Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit, Tel. 079 360 48 64
Raphael Golta, Fraktionspräsident, Tel. 078 659 93 39
Daniel Frei, Parteipräsident, Tel. 079 482 44 03
Christoph Baumann, SP Winterthur, Tel. 079 669 72 54