Abnahme schwerer Bissvorfälle
Mit 80 % Ja wurde im Jahr 2008 das Hundegesetz angenommen. Die Ausbildungspflicht nach Zürcher Hundegesetz besteht seit dem 1. Januar 2011. Nur die jüngeren Hunde, wurden bisher ausgebildet. Trotzdem nahmen im Jahre 2015 bereits die Anzahl schwerer Bissvorfälle ab. Eine Abschaffung ist aus Sicherheitsgründen falsch.
Experten raten von Abschaffung ab
Das Veterinäramt des Kantons Zürich evaluierte 2016 die Umsetzung dieses Gesetzes. 92 Prozent der Befragten bewertet das Obligatorium positiv. Der Regierungsrat, der Verband der Gemeindepräsidien, die Gesellschaft Zürcher Tierärztinnen, der Zürcher Hundeverband, der Zürcher Tierschutz, sowie die Schweizerische Kynologische Gesellschaft Sektion Zürich haben sich für die Beibehaltung der Hundekurse ausgesprochen. Ungeachtet der Fachspezialistinnen hat die rechte Mehrheit im Kantonsrat beschlossen (92 zu 77) die Hundekurse ersatzlos zu streichen.
Deregulierung auf Kosten der Sicherheit
In der Stadt Zürich gibt es 6300 registrierte Hunde, im Kanton sind es rund 60’000. Die Hundehaltung verursacht in unserem dicht besiedelten Kanton oft Konflikte. Die Rechten sind gegen die Hundekurse, da sie aus Prinzip gegen Regulierung und Gesetze sind, egal wie sinnvoll sie sind. Das ist verantwortungslos und setzt unsere Sicherheit im öffentlichen Raum aufs Spiel. Kurse fördern angstfreies Zusammenleben, den Tierschutz und gegenseitigen Respekt.
Daher NEIN zur Änderung des Hundegesetzes!