Nur massvoll hat der Luftverkehr in Zürich eine Zukunft

Zum zweiten Mal in 20 Jahren soll die Schweizer Aviatik-Branche mit Steuergeldern gerettet werden. Der Neustart nach der Coronakrise muss aber dieses Mal zu einem massvollen, krisenfesten Luftverkehr führen. Der Abschied von Wachstumsträumen eröffnet der Region Zürich neue Chancen.

Zürichs Wirtschaft braucht eine angemessene Anbindung an den internationalen Luftverkehr, das ist unbestritten. Der Beitrag des Billigtourismus «vor-Corona» an die Wertschöpfung im Wirtschaftsraum Zürich steht aber in keinem Verhältnis zur Umweltbelastung. Zudem basiert er auf zum Teil erbärmlichen Arbeitsbedingungen für Tausende von Angestellten sowohl beim fliegenden als auch beim Bodenpersonal.

Die Wachstumspläne der Aviatikindustrie für den Umsteigeflughafen Kloten wie auch für den Business Airport Dübendorf verhindern eine gedeihliche, auf Nachhaltigkeit und Lebensqualität ausgerichtete Entwicklung des Kantons.

Für die SP und ihre Kantonsratsfraktion ist eine staatliche Rettung der Luftfahrtindustrie nur unter den folgenden Bedingungen denkbar:

  • Unterstützt werden dürfen nur Firmen, welche anständige Arbeitsbedingungen bieten. Dazu gehören Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und Sozialpläne bei Entlassungen.
  • Auch die Luftfahrt muss sich zu den Klimazielen der Schweiz bekennen und ab sofort einen namhaften Beitrag an die CO2-Reduktion leisten.
  • Interkontinentalverbindungen sollen nur unterstützt werden, wenn sie mehrheitlich dem Geschäftsverkehr dienen.
  • Ausbaupläne zugunsten eines Mengenwachstums sind zu stoppen.
  • Die Flughafen Zürich AG muss ihre riskanten Engagements im Ausland und in der Immobilienbranche juristisch sauber von ihrem Kerngeschäft trennen. Die Übernahme der aviatischen Infrastruktur durch den Staat ist für die SP eine ernsthafte Option.
  • Das Flugplatzareal in Dübendorf soll vom Kanton und eventuell den Gemeinden übernommen werden und für eine gute Stadtentwicklung im Glattal, als Erholungsgebiet und als Naturraum genutzt werden.
  • Ein kantonaler Beitrag an die Rettung der Aviatik muss durch einen Krisenzuschlag bei den Flughafengebühren mindestens teilweise zurückbezahlt werden.

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