Seit Anfang Februar werden in Notunterkünften für abgewiesene Asylsuchende zwei Mal täglich Präsenzkontrollen durchgeführt. Durch die Anwesenheitspflicht am Morgen und Abend wird den NothilfebezügerInnen die Partizipation am gesellschaftlichen Leben massiv erschwert. Diese Praxisänderung stellt nach der «Eingrenzungspolitik» vom letzten Sommer einen erneuten Eingriff in die Bewegungsfreiheit von abgewiesenen Asylsuchenden dar.
Die SP Kanton Zürich lehnt eine solch unnötig restriktive und pauschalisierende Politik klar ab. Diese Position haben die Delegierten im vergangenen September mit ihrer klaren Zustimmung zur Resolution «Bewegungsfreiheit für abgewiesene Asylsuchende im Kanton Zürich» nochmals unterstrichen. Die Geschäftsleitung der SP Kanton Zürich hat daher umgehend das Gespräch mit dem zuständigen SP-Regierungsrat Mario Fehr gesucht.
Im Zuge der Gespräche hat Mario Fehr nun zugesichert, die Massnahmen nochmals zu überprüfen und eine Lockerung derselben in Aussicht gestellt. Damit ist ein wichtiger erster Schritt getan. Im kontinuierlichen weiteren Austausch wird die SP Kanton Zürich auch weiterhin auf eine Rücknahme der Verschärfungen hinarbeiten.